93-Jährige setzt 50'000 Stutz auf Krypto – Bank winkt es durch
Ein Sohn hatte die Vollmacht über die Konten seiner 93-jährigen Mutter und tätigte Krypto-Investitionen. Die ZKB winkte die Transaktionen durch.
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Das Wichtigste in Kürze
- Eine Rentnerin (93) ist mit der ZKB wegen Krypto-Investitionen im Streit.
- Ihr Sohn tätigte unerwünschte Transaktionen mit Vollmacht über das Konto seiner Mutter.
- Es geht um drei Transaktionen im Gesamtwert von über 50'000 Franken.
Hätten bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB) in diesem Fall die Alarmglocken läuten sollen?
Der «Beobachter» berichtet über einen Streit einer 93-jährigen Frau mit der ZKB. Es geht um drei Transaktionen über insgesamt 50'000 Franken. Und ein Investment in spekulative Kryptowährungen.
Der Schwiegerneffe der Frau vertritt die Rentnerin in dem Streit und sagt: «Sie hat diese Zahlungen weder gewünscht noch bewilligt.»
Sohn verfügte über Vollmachten
Tatsächlich war es nicht die 93-Jährige, die die Transaktionen in Auftrag gegeben hat, sondern ihr Sohn. Er verfügte demnach über Vollmachten für alle Konten seiner betagten Mutter.
Der inzwischen verstorbene Mann hatte sein Pensionskassenvermögen verspekuliert. Er lebte von der Sozialhilfe und hoffte offenbar, mit den Kryptospekulationen den Verlust wieder wettzumachen.
Das Geld floss zu zwei Finandienstleistern, die im Bereich der digitalen Währungen tätig sind: Interactive Brokers, einem globalen Player im Kryptowährungshandel, und der PJM Investment Akademie, einem Anbieter von Investmentkursen.
Eine andere Bank hat die Transaktion verweigert
Der Neffe der Frau sagt, dass die ZKB ihre Sorgfaltspflichten verletzt habe. «Sie hätte diese Überweisungen nie ohne ausdrückliches Einverständnis der Mutter tätigen dürfen.» Er fordert deshalb, dass die ZKB die knapp 50'000 Franken zurückerstattet.
Gegenüber dem «Beobachter» will die ZKB nichts zu dem Streit sagen. «Wir kommentieren Kundenbeziehungen generell nicht», heisst es lediglich von der Medienstelle.
In der Korrespondenz mit der Rentnerin vertritt die Bank den Standpunkt, dass ihr Sohn Kurt über eine Kontovollmacht verfügte und die Transaktionen daher nicht zu beanstanden seien.
Der Sohn versuchte jedoch auch bei anderen Banken, Überweisungen vom Konto seiner Mutter an Interactive Brokers zu tätigen – etwa bei der CS. Doch laut dem Neffen verweigerte die Bank nicht nur die Transaktion, sondern annullierte auch umgehend die Vollmacht.
Gibt es ein Happy End?
Macht es sich die ZKB also zu einfach? Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) nimmt nur grundsätzlich Stellung, weist aber darauf hin, dass eine bevollmächtigte Person grundsätzlich die gleichen Rechte wie der Kontoinhaber hat. Banken seien jedoch verpflichtet, bei Auffälligkeiten, beispielsweise im Risikoprofil, Nachforschungen anzustellen.
Der Neffe hat den Fall dem Bankenombudsmann gemeldet. Wie es in dem Bericht heisst, winkt möglicherweise aber auch eine Lösung ohne dessen Intervention.
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Die ZKB habe sich bei ihm gemeldet und angeboten, sich jetzt doch zusammen an einen Tisch zu setzen, sagt er und verrät: «Die Mitarbeiterin begründete das Angebot mit dem Umstand, dass der Beobachter sich gemeldet habe».