Eine 23-Jährige wurde wegen mehrfacher Raserfahrten in Zürich zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Fahrten mit teils über 200 km/h filmte sie als «Trophäen».
Extreme Raserei
Extreme Raserei kann gefährliche Folgen haben. (Symbolbild) - Robert Michael/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 23-Jährige wurde wegen mehrfacher Raserfahrten zu sechs Monaten Haft verurteilt.
  • Sie wurde in Zürich mit Geschwindigkeiten über 200 km/h erwischt.
  • Die Beschuldigte filmte ihre riskanten Fahrten als «Trophäen».
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Die Verurteilung resultierte aus mehreren Geschwindigkeitsübertretungen.

So raste die heute 23-Jährige auf einer 80er-Strecke mehrmals mit bis zu 165 km/h. Auf der A3 war sie mehrfach mit über 200 km/h unterwegs. Innerorts erreichte sie teils Geschwindigkeiten von über 100 km/h. «20 Minuten» berichtet darüber.

Sechs Monate Gefängnis

Im abgekürzten Verfahren gestand die Beschuldigte ihre Taten. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten. Dazu eine Geldstrafe von 1000 Franken sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von 6000 Franken.

BMW M4
Die Beschuldigte fuhr unter anderem mit einem BMW M4 etwa 164 km/h auf einer 100er-Strecke. (Symbolbild) - keystone

Das Bezirksgericht Dietikon ZH verhängte laut «20 Minuten» letztlich eine Haftstrafe von sechs Monaten. Die restlichen 30 Monate wurden bedingt ausgesprochen. Das bedeutet, dass sie bei weiteren Vergehen innerhalb der nächsten drei Jahren die gesamte Strafe absitzen muss.

Risiko und Konsequenzen

Die Beschuldigte nahm wiederholt das Risiko eines Unfalls mit Schwerverletzten oder Todesopfern in Kauf. Dies führte die Zürcher Staatsanwaltschaft in ihrem 17-seitigen Bericht aus. Ihre Fahrten wurden durch zahlreiche Filmaufnahmen dokumentiert, die sie als «Trophäen» betrachtete.

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Ein weiterer Punkt im Verfahren war der Austausch des Sitzplatzes mit einem Kollegen während der Fahrt auf der Autobahn A3. Während dieser riskanten Aktion sass bei Tempo 100 für etwa 20 Sekunden niemand am Steuer des Fahrzeugs.

Folgen für Mittäter

Zwei Mittäter wurden ebenfalls verurteilt.

Eine 23-jährige Komplizin erhielt eine bedingt ausgesprochene Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und muss an einem Lernprogramm für risikobereite Autofahrer teilnehmen.

Der Kollege der Hauptbeschuldigten, welcher mit ihr den Sitz wechselte, muss sechs Monate ins Gefängnis. Weitere vier Monate sind bedingt. Ebenfalls ist die Teilnahme am Lernprogramm für risikobereite Autofahrer nötig.

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