Geblitzt! Thurgauer rast mit 175 km/h und fordert Freispruch
Ein Garagist (41) wird gleich zweimal beim Rasen geblitzt. Und zwar von einer Drohne. Dagegen geht der Mann in Frauenfeld TG vor Gericht. Ohne Erfolg.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Thurgauer Garagist wurde mit 137 und 175 Kilometern pro Stunde geblitzt.
- Eine Polizeidrohne hatte ihn mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt.
- Sein Anwalt zweifelt den Drohnen-Einsatz an – ohne Erfolg.
Ende Juni 2022 donnert ein dunkler Audi A6 Quattro über die Landstrasse von Felben-Wellhausen nach Mettendorf TG. Polizisten, die den Verkehr überwachen, reagieren umgehend – und starten ihre Blitzer-Drohne. Kurz darauf wendet der 41-jährige Garagist in Mettendorf und rast zurück.
Das Drohnen-Video ergibt: Der Wagen war auf der Hinfahrt mit 137 Stundenkilometern, auf der Rückfahrt gar mit 175 Kilometern pro Stunde unterwegs. Erlaubt sind deren 80.
Wie «CH Media» berichtet, landete der Fall nun vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Der Audi-Fahrer gibt nämlich nur zu, dass er am Steuer sass. Aber: «Ich bin nicht zu schnell gefahren, sprechen Sie mich bitte frei.»
Anwalt kritisiert: Es war eine grossflächige Überwachung!
Der Verteidiger des Garagisten bezweifelt, ob mit der Drohne richtig gemessen wurde, zudem hinterfragt er die Rechtmässigkeit des Drohneneinsatzes. Drohnen gegen Raser werden bislang lediglich von der Kantonspolizei Thurgau eingesetzt.
Der Garagisten-Anwalt argumentiert: Die Aufzeichnungen seien nicht zulässig. Die Drohne sei kaum erst gestartet worden, als die Polizisten das Auto bemerkten, vermutet er.
Auf dem Video sei zu sehen, dass sein Mandant mit normaler Geschwindigkeit ins Bild komme. Die Aufzeichnungen seien somit nicht zulässig, da eine grossflächige Überwachung stattgefunden habe.
Auch zweifelt er die polizeiliche Auswertung der Daten an. Diese sei mit einem nicht-geeichten Messrad vollzogen worden, behauptet der Anwalt.
Polizei erklärt Drohnen-Einsatz: Raser fahren Strecken nach Blitzern ab
Trotz Bedenken hat das Thurgauer Obergericht den Einsatz von Drohnen aber als rechtmässig bestätigt.
Die Staatsanwältin betont, dass Drohnen gezielt auf Strecken eingesetzt werden, wo andere Messmittel keinen Sinn machen. So zum Beispiel auf unbebauten und sehr übersichtlichen Strassen. Raser würden nämlich manchmal Strecken abfahren, um zu schauen, ob die Polizei gerade am Blitzen ist.
Ein Gutachten des Eidgenössischen Instituts für Metrologie (Metas) stützt die Ergebnisse der Polizei. Mess-Fehler könnten ausgeschlossen werden.
Die Staatsanwältin fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Geldstrafe sowie eine Busse von 1000 Franken. Sie wirft dem Garagisten vor, Schwerverletzte und Todesopfer in Kauf genommen zu haben. «Er hat keinen plausiblen Grund für seine Raserfahrt genannt, ist weder geständig noch reuig.»
Audi-Fahrer muss über 12'000 Franken Untersuchungs- und Gerichtskosten blechen
Das Gericht reduzierte die Strafe auf 16 Monate bedingte Freiheitsstrafe und erhöhte die Busse auf 2100 Franken. Zusätzlich muss der Mann auch 4780 Franken Untersuchungs- und 8000 Franken Gerichtskosten tragen.
Ob Berufung eingelegt wird, ist noch unklar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.