Im Aargau überwachen Kameras den Parkplatz einer Privatfirma. Die Polizei selber ist diesbezüglich an rechtliche Beschränkungen gebunden.
Bild einer Überwachungskamera
Eine Kamera. (Symbolbild) - Unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein privates Unternehmen kontrolliert im Aargau Parksünder über Kameras.
  • Eine ähnliche Überwachung ist für die regionale Polizei rechtlich eingeschränkt.
  • Die Praktiken des Unternehmens wurden als datenschutzkonform eingestuft.
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Ein privates Unternehmen im Aargau setzt Kameras zur Kontrolle von Parksündern ein, während regionale Polizeien durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt sind. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».

Die bisher kostenfreien Parkplätze in der Nähe des Bahnhofs in Döttingen wurden jahrelang von Zugpendlern blockiert. Dadurch waren häufig für Kunden von Supermarkt, Fitnesscenter oder Gesundheitszentrum keine mehr verfügbar.

Kameraüberwachung als Lösung

Deshalb hat die Betreiberin, die Solarplus Immo AG, nun mithilfe von Kameras Massnahmen ergriffen. Das Kamerasystem registriert die Nummernschilder der Fahrzeuge bei Ein- und Ausfahrt und ermöglichte ein neues gebührenpflichtiges Parksystem.

Die ersten 45 Minuten sind kostenlos, danach fällt eine Gebühr von einem Franken pro angebrochene Viertelstunde an. Für Parksünder kann eine sogenannte Umtriebsentschädigung in Höhe von 60 Franken anfallen.

parkplatz
Ein Parkplatz. (Symbolbild) - keystone

Bei Nichtzahlung kann das Unternehmen Anzeige erstatten und die Gesamtkosten könnten deutlich höher ausfallen.

Für flexiblere Möglichkeiten ist die Technologie mit einer Datenbank verknüpft. Dauerparker und regelmässige Kunden können für eine längere Parkdauer ihre Kennzeichen im System hinterlegen, um nicht gebüsst zu werden.

Überwachungsprobleme bei der Polizei

Während für die Firma die Nutzung dieser Technologie zulässig ist, steht die Regionalpolizei laut der «AZ» jedoch vor einem rechtlichen Hindernis.

Früher ähnlich genutzte Kameras der Polizeibehörden mussten ausser Betrieb genommen werden. Nach einem Urteil des Bezirksgerichts Baden im Februar 2022 fehlt die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Kameras.

Hast du schon einmal eine ungerechtfertigte Parkbusse erhalten?

Bei einem privaten Unternehmen ist dies anders. Denn eine Firma verlangt lediglich eine Umtriebsentschädigung – und keine Ordnungsbusse.

Es muss aber sichergestellt sein, dass die Insassen der Fahrzeuge nicht erkennbar sind und die aufgenommenen Daten automatisch gelöscht werden, sobald festgestellt wird, dass kein Regelverstoss vorliegt.

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte hat die Praktiken der Mobility Hub Parkservice Switzerland GmbH und Solarplus Immo AG gemäss «Aargauer Zeitung» als datenschutzkonform eingestuft. Die Firma hat einen eigenen Datenschutzberater für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

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