Ein Aargauer stellt eine erlegte Krähe zur Schau. Das Töten ist unter Bedingungen erlaubt, das Präsentieren könnte aber gegen die Tierwürde verstossen.
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Ein Aargauer präsentiert eine erlegte Krähe. Die Polizei prüft nun, ob damit die Tierwürde gewahrt wurde. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer nagelt eine tote Krähe auf ein Holzbrett.
  • Es ist unklar, ob mit dem zur Schau Stellen die Tierwürde gewahrt wurde.
  • Die Polizei prüft dies nun und hat den Urheber aufgefordert, den Kadaver zu entsorgen.
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Ein Bild, das in einer Facebook-Gruppe in der Region Lenzburg gepostet wurde, sorgt für Aufregung: Es zeigt den Kadaver einer Krähe, der auf ein Holzbrett genagelt worden war. Darüber berichtet die «Aargauer Zeitung».

Die Person, die das Foto gepostet hat, sagt, sie habe den Fall dem Veterinär-Amt gemeldet. Die Polizei habe sie nicht eingeschaltet. Doch diese prüft den Fall nun, wie Vanessa Rumpold von der Kommunikationsabteilung der Kantonspolizei Aargau sagt.

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Ein Aargauer stellt eine erlegte Krähe in der Region Lenzburg zur Schau.
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Laut der Polizei seien solche «Vergrämungsmethonden» in der Vergangenheit normal gewesen, heute aber eher selten. (Symbolbild)
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Generell ist es erlaubt, Krähen in der Nähe von Wohngebäuden zu erlegen.
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Dabei muss aber die Tierwürde gewahrt werden. Ob dies in der Region Lenzburg getan wurde, ist fragwürdig.

«Früher wurden solche ‹Vergrämungsmethoden› häufig angewendet», sagt sie. Indem man die getöteten Tiere zur Schau gestellt hatte, versuchte man, die lebenden Artgenossen fernzuhalten. Heute werde diese Taktik aber kaum mehr angewendet.

Die aktuellen Regeln besagen, dass Rabenkrähen und Saatkrähen in der Nähe von Wohn- und Ökonomiegebäuden geschossen werden dürfen. Dabei muss aber die Würde des Tieres gewahrt werden.

Sollte man für das Zuschaustellen einer toten Krähe bestraft werden?

Ob dies auch der Fall ist, wenn der Kadaver ausgestellt wird, sei «fragwürdig», man werde es prüfen, so Rumpold. Ausserdem schreibe das Tierseuchengesetz vor, dass Kadaver ordnungsgemäss und zeitnah entsorgt werden müssten. Die Person sei aufgefordert worden, dem nachzukommen. Sollte sie dies nicht tun, gebe es eine Verzeigung gegen das Tierseuchengesetz.

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