Aargauer Raser-Zahnarzt gibt Tesla schuld – Gericht sieht's anders
Ein Zahnarzt, ein Tesla und eine Raserfahrt mit 133 km/h: Ein Mann, der seine Tempoüberschreitung auf einen Tacho-Defekt schob, ist nun schuldig gesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zahnarzt rast im Aargau mit 133 km/h statt der erlaubten 80 km/h.
- Der Raser gibt der Anzeige des Teslas Schuld – obwohl er auf dem Weg in die Werkstatt war.
- Das Gericht glaubte dem Mann nicht und sprach eine Busse von 54'000 Franken aus.
Ein 67-jähriger Zahnarzt aus der Region Rheinfelden sorgte mit einer gewagten Fahrt für Schlagzeilen. Statt der erlaubten 80 km/h drückte er auf der Heimenholzstrasse in Möhlin auf satte 133 km/h.
Die Konsequenz? Eine Radarfalle blitzte ihn. Es war der Startschuss für einen langwierigen Rechtsstreit, der jetzt seinen (vorläufigen) Abschluss gefunden hat. Das berichtet die «Aargauer Zeitung».
Von der Radarfalle bis zum Bundesgericht
Die rasante Fahrt ereignete sich bereits im März 2020, doch der Fall beschäftigt die Gerichte seitdem immer wieder. Zunächst flatterte dem Fahrer eines Tesla ein saftiger Strafbefehl ins Haus: Eine Geldstrafe von 45'000 Franken war die Folge.
Doch der Mann wehrte sich. Seine Argumentation? Ein technischer Defekt habe die Geschwindigkeit in Meilen pro Stunde statt in Kilometern pro Stunde angezeigt. Für ihn also ein fatales Missverständnis.
Ein Tesla-Servicemitarbeiter wurde aufgeboten, Gutachten wurden erstellt, und tatsächlich sprach das Bezirksgericht Rheinfelden den Mann im August 2021 frei. Doch die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.
Das Obergericht verurteilte den Zahnarzt schliesslich wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Dieser zog erneut vor das Bundesgericht – mit Erfolg! Das Urteil wurde aufgehoben und an das Obergericht zurückverwiesen.
Schuldspruch trotz «Meilen-Ausrede»
Doch das Obergericht blieb hart: In einem kürzlich gefällten Urteil erklärte es den Zahnarzt erneut für schuldig. Die Begründung? Der Mann habe zunächst eingeräumt, keinen Grund für die Tempoüberschreitung zu haben.
Erst später brachte er die angeblich fehlerhafte Anzeige ins Spiel. Die Richter werteten dies als Schutzbehauptung.
Besonders pikant: Die Argumentation des Zahnarztes, dass ein Software-Update die Probleme verursacht habe, passte zeitlich nicht. Das Update konnte erst nach der Fahrt durchgeführt werden – er war auf dem Weg in die Werkstatt.
Für das Obergericht steht fest: Der Fahrer wollte die Leistung seines Teslas bewusst testen, bevor er ihn zur Reparatur brachte.
Teure Quittung für die Raserfahrt
Das Urteil hat es in sich: Der Mann muss eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 300 Franken bezahlen – das macht insgesamt 54'000 Franken.
Dazu kommt eine Verbindungsbusse von 5000 Franken. Auch die Kosten für Gutachten, Verfahren und Auslagen – rund 9000 Franken – gehen zu seinen Lasten.
Ob der Zahnarzt das Urteil akzeptieren wird, bleibt offen. Bleibt zu hoffen, dass der 67-Jährige künftig nicht nur die Zähne seiner Patienten im Blick hat. Sondern auch den Tacho seines Teslas.