Der Aargauer Grossrat Rolf Jäggi erhielt einen Strafbefehl. Der SVP-Politiker zeigt Reue – und weiss, was er ändern muss.
Rolf Jäggi
Der Aargauer SVP-Grossrat Rolf Jäggi. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • SVP-Grossrat Rolf Jäggi wurde mit zu hohem Alkohol-Pegel am Steuer erwischt.
  • Dem Aargauer wurde in der Folge ein Strafbefehl geschickt.
  • Den Ausweis hat er noch, deshalb muss er «bei Apéros noch vorsichtiger sein».
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Der Aargauer Grossrat Rolf Jäggi (SVP) hat kürzlich eine bittere Pille schlucken müssen.

Der Jurist und Mitglied der grossrätlichen Kommission öffentliche Sicherheit wurde wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss verurteilt. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau hatte ihm Anfang Juli einen Strafbefehl zugestellt.

Rolf Jäggi
Rolf Jäggi fuhr mit etwas zu viel Alkohol im Blut Auto. Er bedaure den Vorfall sehr, sagt der Aargauer Politiker. - keystone

Die Verurteilung folgt auf eine Polizeikontrolle in Aarau an einem Mittwochabend im April kurz vor 22 Uhr. Jäggi ist gerade erst wenige Meter vom Parkhaus weggefahren, als er in die Kontrolle gerät.

Jäggis Vergehen: Er hat einen Alkoholgehalt von 0,54 Promille im Blut – geringfügig über dem gesetzlichen Limit von 0,5.

«Lehrt mich, dass ich bei zukünftigen Apéros noch vorsichtiger sein muss»

Der ehemalige Gemeindeammann von Egliswil zeigt sich gegenüber der «Aargauer Zeitung» reumütig. Der Alkoholgehalt von 0,54 Promille sei «zu meiner Überraschung» festgestellt worden.

Und weiter: «Ich bedaure diesen Vorfall sehr, und es lehrt mich, dass ich bei zukünftigen Apéros noch vorsichtiger sein muss.»

Fährst du nach leichtem Alkoholkonsum noch Auto?

Der Strafbefehl ist rechtskräftig – Jäggi fechtet ihn nicht an. Er wird zu einer Busse von 600 Franken verurteilt. Hinzu kommen Strafbefehlsgebühren von 500 Franken und Polizeikosten von 105 Franken. Den Führerschein muss der Politiker jedoch nicht abgeben.

Die Verwarnung des Strassenverkehrsamts ist eine milde Sanktion für Jäggi. Immerhin hat er in den letzten zwei Jahren keine ähnlichen Vergehen begangen.

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