Aargauer Sozialhilfeempfänger erhalten etwas mehr Geld
Im Aargau erhalten Sozialhilfeempfänger mehr Geld. Der Regierungsrat erhöht den monatlichen Grundbedarf für Einzelpersonen und für Vierpersonenhaushalte.

Im Kanton Aargau erhalten auf Sozialhilfe angewiesene Personen ab dem 1. Juli etwas mehr Geld. Der monatliche Grundbedarf für eine Einzelperson steigt um 30 Franken auf 1061 Franken. Ein Vierpersonenhaushalt erhält 2271 Franken – 65 Franken mehr als bisher. Das hat der Regierungsrat beschlossen.
Mit der Erhöhung des Grundbedarfs als Ausgleich der Teuerung setzt der Regierungsrat die Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren (SKOS) um, wie die Staatskanzlei Aargau am Freitag mitteilte. Die SKOS hatte die Höhe des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt auf Anfang Jahr angepasst.
Im Kanton Aargau treten die neuen Beträge auf Anfang Juli in Kraft. Weil die Anpassung des Grundbedarfs mit einem gewissen Umsetzungsaufwand für die Gemeindesozialdienste verbunden sei, wolle der Regierungsrat den Gemeinden genügend Zeit einräumen, um die Änderung umzusetzen, hiess es.
Änderungen in Gesetzesverordnungen
Konkret änderte der Regierungsrat die Sozial- und Präventionsverordnung (SPV). Es wird im Aargau weiterhin keine automatische Teuerungsanpassung des Grundbedarfs geben.
Im Jahr 2023 wurden im Aargau 11'873 Personen mit Sozialhilfe unterstützt. Die Sozialhilfequote lag bei 1,7 Prozent – 0,1 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr.