Aargauer Verfassungsinitiative gescheitert
Eine Volksinitiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung im Aargau ist nicht zustande gekommen.
Die von einer Gruppierung lancierte Aargauer Volksinitiative für eine Totalrevision der Kantonsverfassung ist laut Angaben des Amtsblatt vom Dienstag innert der Sammlungsfrist von zwölf Monaten nicht eingereicht worden.
Damit im Kanton Aargau eine Volksinitiative zustande kommt, müssen in dieser Frist mindestens 3000 beglaubigte Unterschriften gesammelt werden.
Die am 2. Februar 2023 lancierte Initiative «Für eine Totalrevision des Kantons Aargau» wollte erreichen, das die Verfassung aus dem Jahr 1980 überarbeitet wird.
Hinter der Initiative stand der 60-jährige Pius Lischer aus Oberrüti im Freiamt. Er hatte bereits im April 2020 auf Bundesebene ohne Erfolg eine Volksinitiative für eine komplett neue Bundesverfassung lanciert. Auch zwei andere Initiativen scheiterten.
Im Aargau werden derzeit für vier Initiativen Unterschriften gesammelt. Im April läuft die Frist für die Initiative «Arbeit muss sich lohnen!» der Jungen SVP ab. Als Ziel soll der Grundbedarf von Sozialhilfebeziehenden nach zwei Jahren um mindestens fünf Prozent gekürzt werden.
Weitere laufende Initiativen und ihre Ziele
«Lohngleichheit im Kanton Aargau – jetzt!», so lautet der Titel einer weiteren Initiative. Die Sammlungsfrist dauert bis Mitte Juni. Der Dachverband der Arbeitnehmenden-Organisation ArbeitAargau hat das Begehren lanciert. Die Initiative will mehr Tempo bei der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen erreichen.
Die Jungfreisinnigen sammeln derzeit Unterschriften für die Initiative «Blitzerabzocke stoppen!». Der Einsatz von stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen zur Überwachung und Kontrolle des fliessenden Strassenverkehrs soll künftig einer Bewilligung des Regierungsrats bedürfen.
Mitte Januar lancierte der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband (alv) die Volksinitiative «Bildungsqualität sichern – JETZT!». Mit einem neuen Artikel soll die Qualität der öffentlichen Schulen in der Kantonsverfassung fest verankert werden.
Bereits zustande gekommene Initiativen
Bereits zustande gekommen sind zwei kantonale Volksinitiativen. Letztlich wird das Volk entscheiden. Ein Begehren will das Stimmrechtsalter 16 Jahren einführen, eine andere Initiative fordert mehr lebendige Feuchtgebiete.
Die Volksinitiative «Für eine Demokratie mit Zukunft (Stimmrechtsalter 16 im Aargau)» verlangt, dass Personen, die das 16. Lebensjahr zurückgelegt haben, an Wahlen und Abstimmungen des Kantons teilnehmen dürfen. Die Personen sollen jedoch nicht selbst in Ämter gewählt werden können.
Das von Umweltorganisationen lancierte Begehren «Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau» möchte die Biodiversität erhalten und schützen. Dafür sollen die erforderlichen feuchten Lebensräume in Wald, Siedlung und Kulturland geschaffen werden.