Ab Juni müssen alle Zürcher Hündeler in einen Kurs
Zürichs neues Hundegesetz tritt im Juni in Kraft: Alle Hündeler müssen einen Kurs absolvieren.

Das neue Zürcher Hundegesetz tritt mit einiger Verzögerung doch noch in Kraft: Wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte, gilt es ab Juni. Ab dann müssen also alle Hundehaltenden in einen Kurs – auch wenn sie nur einen «Chihuahua» an der Leine führen.
Mit der neuen Hundeverordnung wird die Hundeausbildung auf alle Rassen ausgedehnt, unabhängig von der Grösse. Bis anhin mussten nur Halterinnen und Halter von «grossen und massigen» Vierbeinern einen Kurs besuchen, nicht jedoch Halter von Chihuahuas, Dackeln und anderen Kleinhunden.
Alle Ersthundehaltende oder Wiedereinsteiger müssen künftig einen zweistündigen Theoriekurs absolvieren, dazu müssen alle Hundehaltende, sowohl beim ersten als auch bei späteren Hunden, einen sechsstündigen Praxiskurs besuchen.
Kontroverse um Prüfungspflicht
Wer Hunde und ihre Halterinnen und Halter unterrichtet, wird neu zudem selber zuerst eine Prüfung ablegen. Diese Prüfung für die Hundekursleiter war auch der Grund, weshalb das Gesetz nach wie vor nicht in Kraft treten konnte – obwohl der Regierungsrat die Verordnung bereits im Jahr 2021 geändert hatte.
14 Hundekursleitende rekurrierten bis vor Bundesgericht gegen die Prüfungspflicht. Das Bundesgericht war jedoch der Ansicht, dass es Kursleitenden zuzumuten sei, eine theoretische und praktische Prüfung zu absolvieren – nur schon deshalb, weil es sonst keine anderen obligatorischen Ausbildungen benötige.