An der Novartis-Generalversammlung wird sich der Pharmakonzern den Fragen von Actares stellen. Dies aufgrund der Sandoz-Abspaltung.
Novartis spannt in der Forschung zur Behandlung von Leberkrankheiten mit der US-Firma Alnylam zusammen. (Symbolbild)
Novartis spannt in der Forschung zur Behandlung von Leberkrankheiten mit der US-Firma Alnylam zusammen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GEORGIOS KEFALAS

Das Wichtigste in Kürze

  • Actares will Novartis Fragen zur Abspaltung des Generikaherstellers Sandoz stellen.
  • Wegen der Lieferengpässe erachtet die Aktionärsvereinigung die Abspaltung als riskant.
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Die Aktionärsvereinigung Actares will an der kommenden Generalversammlung des Pharmakonzerns Novartis Fragen zur Abspaltung des Generikaherstellers Sandoz stellen. Die Vereinigung, die für «mehr Konzernverantwortung» einstehen will, lehnt zudem alle Vergütungs-Anträge ab.

Die Abspaltung von Sandoz erachtet Actares als riskant nicht nur für Novartis, sondern auch für die wegen Lieferengpässen gefährdete Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten, wie sie am Freitag mitteilte.

So sei Sandoz eine der grössten Antibiotika-Herstellerinnen der Welt mit den letzten Produktionsanlagen in Europa. Actares will nun erfahren, wie das Unternehmen seine gesellschaftliche Verantwortung bei der Abspaltung durchsetzen wolle.

«Unangemessene Höhe» des Arbeitsentgelts

Die Vergütungsanträge lehnt Actares wegen der «unangemessenen Höhe» des Arbeitsentgelts für Verwaltungsratspräsident und Geschäftsleitung ab. Wie Anfang Februar bekannt wurde, erhält Novartis-CEO Vas Narasimhan für 2022 eine Gesamtvergütung von 8,5 Millionen Franken nach 11,2 Millionen Franken im Jahr zuvor. Für die gesamte Geschäftsleitung beträgt die Entschädigung 49,4 Millionen Franken gegenüber 56,6 Millionen Franken im Jahr 2021.

Insgesamt billigt Actares Novartis allerdings zu, dass der Konzern gut gewirtschaftet und Fortschritte bei der Wahrnehmung der gesellschaftlichen Verantwortung gemacht habe. Zudem freut sich die Vereinigung wieder auf «eine richtige Generalversammlung». Die Durchführung von Generalversammlungen ohne physischen Tagungsort lehne sie entschieden ab.

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