Alle St. Galler Priester könnten zum neuen Bischof gewählt werden
Alle Priester im Bistum St. Gallen, einschliesslich Ordenspriester, sollen für die Bischofswahl zugelassen werden.
Alle Priester im Bistum St. Gallen und damit auch Ordenspriester sollen für die Bischofswahl in Frage kommen. Damit würde sich die Zahl der Kandidaten erhöhen. Dieser Ausweitung muss das Katholische Parlament allerdings noch zustimmen.
Eine Liste mit sechs Namen für die Wahl befindet sich laut Mitteilung bereits beim Papst. Mit der Ausweitung der Wahlkriterien kämen im Bistum nicht nur Priester der Diözesangeistlichkeit für die Bischofswahl in Frage – sondern auch Ordenspriester, die im Bistum tätig sind.
Die bisherige Einschränkung des Kandidatenankreises auf «inkardinierte Priester» habe historische Gründe, heisst es in der Vorlage, über die das Katholische Parlament am 19. November entscheidet.
Nach der Aufhebung des Klosters St. Gallen 1805 seien die staatlichen Autoritäten daran interessiert gewesen, dass keine Ordenspriester, insbesondere keine ehemaligen Konventualen des Klosters in Machtpositionen in der Kirche des Heiligen Gallus gelangten.
Ausweitung als Chance
Das Domkapitel habe die Ausweitung vorgeschlagen, damit es eine grössere Auswahl an Personen gebe. Das Kriterium einer mehrjährigen Tätigkeit im Bistum habe weiterhin Gültigkeit.
Damit sei sichergestellt, dass auch zukünftig «ein St. Galler» als Bischof amten werde. Der Administrationsrat (Exekutive) schlägt dem Parlament vor, dass die Ausweitung einzig auf die kommende Wahl beschränkt werde.
Zudem müsse der Heilige Stuhl damit einverstanden sein. Da sich eine Liste mit sechs Namen für die Bischofswahl mittlerweile bereits beim Papst befinde, wäre ein Nein des Katholischen Kollegiums ein klares Signal dafür, dass nicht-inkardinierte Priester als mindergenehm gelten würden.
Rom prüft Kandidaten
Die zuständigen Instanzen in Rom prüfen nun, ob die sechs Kandidaten die Voraussetzungen erfüllen und werden dann das Ergebnis dem Bistum mitteilen.
Danach kann das Kirchenparlament zu den Bewerbern Stellung nahmen. Erst anschliessend erfolgt die Wahl durch das Domkapitel.