Appenzell muss Asylsuchendem Entschädigung zahlen
Ein abgewiesener Asylsuchender hat mit einer Klage gegen den Kanton Appenzell Ausserrhoden Erfolg. Denn: Er sass zu lange in Ausschaffungshaft – das wird teuer.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine zu lange Ausschaffungshaft sorgt in der Ostschweiz für Aufsehen.
- Ein Asylsuchender verlangt vom Kanton Appenzell Ausserrhoden 61'000 Franken.
- Seiner Ansicht nach war er 305 Tage zu lang im Gefängnis.
Ein abgewiesener Asylsuchender klagte erfolgreich gegen den Kanton Appenzell Ausserrhoden – und will nun Schadenersatz. Dies wegen einer aus seiner Sicht zu langen Ausschaffungshaft.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat das Bundesgericht bereits im November über den Fall entschieden. Demnach wurde zu wenig getan, um die Ausschaffung des Afrikaners voranzutreiben. Die Ausschaffungshaft war also aus der Sicht des Gerichts tatsächlich zu lang. Jetzt geht es nur noch darum, wie hoch der Schadenersatz ausfällt.
Doch der Reihe nach: Der Mann ist im September 2018 erstmals in die Schweiz eingereist. Damals war er 18 Jahre alt. Weil er bereits in Spanien registriert war, wurde er gemäss dem Dublin-Abkommen auf die iberische Halbinsel zurückgeschickt.
Wenig später kam der Mann aber wieder in die Schweiz. Im Oktober 2019 griff ihn die Polizei erneut auf. Das Problem: Spanien wollte ihn dieses Mal nicht mehr zurücknehmen. So verlängerte das zuständige Amt in Appenzell Ausserrhoden die Ausschaffungshaft mehrfach.
Im August 2020 kam der abgewiesene Asylant schliesslich frei – und sah das sogenannte Beschleunigungsgebot verletzt. Er war der Meinung, zu lange in Ausschaffungshaft gewesen zu sein.
Und tatsächlich gab ihm das Bundesgericht recht. Die zu lange Haft sei ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Asylsuchender soll bei Nationalität gelogen haben
Das Obergericht im Appenzell lehnte eine Staatshaftung zuvor dagegen ab. Denn der Mann sei selbst verantwortlich für die verzögerte Ausschaffung.
Denn: Der Asylsuchende soll die Behörden unter anderem bezüglich seiner Identität getäuscht haben. Zunächst gab er an, aus Guinea zu stammen. Später behauptete er, dass er aus der Elfenbeinküste komme. Ganz allgemein soll er nicht mit den Behörden kooperiert haben.
Zudem sei das Staatssekretariat für Migration SEM beispielsweise zuständig dafür, die nötigen Papiere zu beschaffen. Also kann der Kanton gemäss dem Obergericht in jedem Fall nichts für die verzögerte Ausschaffung.
Das Bundesgericht sah dies wie erwähnt anders. Der Asylsuchende behauptet, 305 Tage zu Unrecht in Haft gewesen zu sein. Er verlangt 200 Franken Schadenersatz pro Tag, insgesamt also 61'000 Franken. Es liegt nun wiederum am Obergericht zu entscheiden, wie lange der Mann tatsächlich zu Unrecht inhaftiert war.