Wegen Betreten der Geleise während der Badenfahrt fand sich ein deutscher Architekt vor Gericht wieder. Der Richter nahm ihm seine Version ab.
Bahnhof Baden
Bahnhof Baden. (Archivbild) - Nau.ch / jpix.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein deutscher Architekt betritt im Sommer 2023 eine Kiesfläche am Bahnhof Baden.
  • Wegen Verletzung des Eisenbahngesetzes stand er nun vor Gericht.
  • Das Gericht sprach den Mann frei – der Richter glaubte seine Story.
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Während der Badenfahrt im vergangenen Sommer betrat ein deutscher Architekt eine mit Unkraut bewachsene Kiesfläche am Ende des Perrons 1 am Bahnhof Baden.

Der Vorfall ereignete sich während der feuchtfröhlichen «Badenfahrt».

Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, das Eisenbahngesetz verletzt zu haben. Sie verhängte eine Busse von 100 Franken sowie eine Strafbefehlsgebühr von 300 Franken.

Hast du schon einmal illegal ein Bahngeleise überquert?

Wie die «Aargauer Zeitung» nun berichtet, wehrte sich der Mann aus Zürich gegen die Anschuldigungen – und legte Einspruch ein. Der Fall kam vor den Einzelrichter.

Der Beschuldigte gab an, dass ihn die Gestaltung eines Gebäudes architektonisch interessiert habe. Deshalb betrat er die Kiesfläche beim Gleis 2. Er habe dabei nicht gemerkt, dass er eine Sicherheitslinie übertreten hatte.

Richter spricht den Architekten frei

Der Einzelrichter nahm dem Angeklagten die Story tatsächlich ab und sprach ihn frei. Ein Verbotsschild hätte für mehr Klarheit gesorgt.

Es könne nicht sein, dass der Mann wegen des architektonischen Interesses verurteilt werde, meinte der Richter laut der «Aargauer Zeitung».

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