Auch in der Schweiz zeigen Eltern Lover der Kids an
Ein Brite (18) muss in Dubai in Haft, weil die Mutter seines Ferienflirts ihn anzeigte. Auch in der Schweiz melden Eltern die älteren Sexpartner ihrer Kinder.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 18-Jähriger wurde in Dubai verurteilt, weil er mit einer 17-Jährigen Sex hatte.
- Dass Eltern die Partner ihrer minderjährigen Kinder anzeigen, gibts auch in der Schweiz.
- Es sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich.
Ein Fall in Dubai sorgte kürzlich für Aufsehen: Ein 18-jähriger britischer Tourist muss ins Gefängnis, weil er mit seinem 17-jährigen Ferienflirt Sex hatte.
Denn die Mutter des Mädchens schaltete, nachdem sie von der Beziehung erfahren hatte, die Polizei ein.
Und in Dubai ist nicht alles Gold, was glänzt: Es besteht nämlich ein strenges, islamisches Rechtssystem. Nach lokalem Recht ist ein Kind eine Person unter 18 Jahren.
Britischer Teenie muss in Dubai-Knast
Dem Teenager drohten deshalb 20 Jahre hinter Gittern. Schlussendlich wurde er jedoch zu einer Gefängnisstrafe vor «nur» einem Jahr verurteilt.
Wäre das Ganze in der Schweiz passiert, hätte der 18-Jährige keine Straftat begangen. Hierzulande gilt das Schutzalter nämlich nur bis zum 16. Geburtstag.
Kriminologe Dirk Baier erklärt gegenüber Nau.ch: «Entsprechend Artikel 187 Strafgesetzbuch gelten in der Schweiz sexuelle Handlungen mit Personen unter 16 Jahren als strafbar. Wobei Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich sind.»
Die Handlungen sind allerdings nicht strafbar, wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten drei Jahre oder weniger beträgt.
Dennoch kommt es auch in der Schweiz vor, dass Eltern die älteren Sexualpartner ihrer Kinder anzeigen.
«Vereinzelte Fälle bekannt»
Patrik Killer von der Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt bestätigt: «Mir persönlich sind im Kanton Zürich nur vereinzelte Fälle bekannt, bei denen die Eltern in einer ähnlichen Konstellation Anzeige gemacht haben.» Genaue Zahlen dazu habe er aber nicht.
Dem Jugendanwalt Ronald Lips von der Jugendanwaltschaft des Kantons Bern sind zwar keine derartigen Fälle bekannt.
Er erklärt jedoch: «Hinweise auf solche Delikte können aus dem gesamten Umfeld der Betroffenen kommen. Nebst den Eltern auch aus Schule und Kollegenkreis. Dass ein Hinweis von Eltern kommt, ist daher sicher immer möglich.»
Ist der oder die Beschuldigte zum Tatzeitpunkt noch nicht 18 Jahre alt, greift das Jugendstrafrecht.
Dabei würden erzieherische und therapeutische Schutzmassnahmen im Vordergrund stehen, falls die beschuldigte Person entsprechenden Bedarf zeigt.
«Daneben erfolgen auch Strafen», so Lips. Zum Beispiel durch Bussen, persönliche Arbeitsleistungen und Freiheitsentzug, der in Form einer Bewährungsstrafe verhängt werden kann. Bei den Freiheitsstrafen könne es sich um Wochen oder Monate handeln.
52 Minderjährige letztes Jahr verurteilt
Wie Kriminologe Baier erklärt, wurden 2023 schweizweit 1150 Fälle von sexuellen Handlungen mit Personen unter 16 Jahren polizeilich registriert.
«Die Fallzahlen sind dabei tendenziell rückläufig», so Baier. «Verurteilt wurden im Jahr 2023 insgesamt 232 Erwachsene und 52 Minderjährige.»
Aber: Auf Basis der Daten der Polizei, beziehungsweise der Justiz, lasse sich keine Aussage darüber machen, wer genau Anzeige erstattet hat. Auch entsprechende Forschung diesbezüglich gebe es in der Schweiz nicht.
«Sicherlich werden auch Eltern Anzeige erstatten», sagt Baier. «Ich gehe aber davon aus, dass die Anzeige häufiger durch das Opfer selbst erstattet wurde.»
Doch was für Konsequenzen drohen einem 18-Jährigen, der mit seiner 14-jährigen Freundin Sex hat?
Baier erklärt, die 18-jährige Person würde «nicht zwangsläufig bestraft» und verweist auf Absatz 3 Artikel 187. Denn dieser besagt, dass die zuständige Behörde von der Bestrafung absehen kann, wenn der Täter das 20. Altersjahr noch nicht zurückgelegt hat und besondere Umstände vorliegen.
Was diese «besonderen Umstände» sind, sage das Gesetz aber nicht. «Hier wäre im Einzelfall die Art der Beziehung zum Opfer zu prüfen», hält Baier fest.