Auch Salt hat mit 5G-Ausbau angefangen
Nach Sunrise und Swisscom hat nun auch Salt mit dem Ausbau der neuen Mobilfunkgeneration 5G begonnen. Die ersten Antennen wurden bereits in Betrieb genommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach Sunrise und Swisscom begann nun auch Salt mit dem Ausbau von 5G.
- Die ersten Antennen sind im zweiten Halbjahr 2019 in Betrieb genommen worden.
Mehrere Monate nach Sunrise und Swisscom hat auch Salt mit dem Ausbau der neuen Mobilfunkgeneration 5G angefangen. Die ersten Antennen seien im zweiten Halbjahr 2019 in Betrieb genommen worden. Das sagte Salt-Chef Pascal Grieder am Dienstag im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AWP.
«Wir haben bewusst später angefangen mit dem 5G-Ausbau.» Die meisten Antennen stünden wegen der dortigen Netztopologie im Aargau. Allerdings sei das bisher noch ein Testnetz.
Für die Kunden werde 5G erst in der ersten Hälfte nächsten Jahres freigeschaltet, sagte Grieder. Das genaue Datum wollte der Salt-Chef noch nicht bekannt geben.
Wegen des Widerstands aus Teilen der Behörden gegen 5G droht Salt mit rechtlichen Schritten. Denn mehrere Kantone vor allem in der Westschweiz hatten aus Gesundheitsbedenken Moratorien gegen neue 5G-Antennen verhängt. «Wir sind dran, juristische Schritte einzuleiten», sagte Grieder. Wo genau geklagt werde, sagte der Salt-Chef nicht: «Das hängt von der einzelnen Situation ab.»
Verstoss gegen Bundesrecht
Solche Moratorien verstossen gegen Bundesrecht. Das hatten das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) im Mai betont. Denn der Bund alleine ist zuständig für den Erlass von Vorschriften über den Schutz des Menschen vor schädlicher nichtionisierender Strahlung.
«Es bleibt deshalb kein Raum für kantonale oder kommunale Bestimmungen zum Schutz des Menschen vor der Strahlung von Mobilfunkanlagen. Der Erlass solcher Bestimmungen wäre kompetenzwidrig», hielten die beiden Bundesämter fest.
Zuständig für die Bewilligung von Mobilfunkanlagen seien zwar die Kantone. «Solche kantonalen Bestimmungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie nicht den Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung bezwecken.» Das hielten die beiden Bundesämter fest.
Zudem dürften die kantonalen Bestimmungen weder zu einer unzulässigen Beschränkung der Mobilfunksendeanlagen-Emissionen noch zu einer Verletzung der öffentlichen Interessen führen, die in der Fernmeldegesetzgebung konkretisiert seien.
Im Klartext heisst dies: Kantone können im Rahmen des Baurechts lediglich einzelne Mobilfunkanlagen verhindern, beispielsweise weil eine Antenne das Ortsbild verschandelt.
Würde ein Kanton aber ein 5G-Moratorium erlassen, könnten die Telekomunternehmen dagegen klagen, schrieben Bafu und Bakom. Ebenfalls könnten die Mobilfunkanbieter eine Beschwerde gegen eine verzögerte oder verweigerte Bewilligung für eine Handyantenne einreichen, hiess es. Dann müssten Gerichte entscheiden.
Juristischer Weg ist steinig
Allerdings dürfte der juristische Weg steinig werden. «Die Moratorien der Kantone sind rechtswidrig. Auch Baugesuche nicht zu behandeln, ist eine Rechtsverweigerung», sagte Grieder. Aber es sei relativ komplex, Rechtsverweigerungen nachzuweisen.
Auch Sunrise hat bereits mit Klagen gedroht, aber bisher noch keine eingereicht. «Wir sind mit den zuständigen Behörden in einem konstruktiven Austausch. Bisher liegt uns kein beschwerdefähiger kantonaler Erlass vor. Sollte ein solcher vorliegen, werden wir den Erlass evaluieren», sagte Sprecher Rolf Ziebold auf Anfrage.
Bei der Swisscom hiess es: «Wir setzen nicht auf Klagen, sondern sind gesprächsbereit und suchen mit den Verantwortlichen den Dialog. In den Kantonen, die Moratorien in Kraft gesetzt haben, wird es zu einer Verzögerung des Ausbaus kommen.» Das sagte Sprecher Armin Schädeli.