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Ausnahmen von Investitionspflicht in Schweizer Filme geregelt

Keystone-SDA
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Bern,

Eine neue Verordnung regelt die Ausnahmen für Investitionen in das Schweizer Filmschaffen.

Plakat des Ja-Komitees
Ein Plakat des Ja-Komitees zum Filmgesetz vom Mai 2022. Der Bundesrat hat nun die Ausnahmen von der Investitionspflicht ins Schweizer Filmschaffen geregelt. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Ab 2024 müssen Online- und Fernsehdienste vier Prozent ihres Schweizer Umsatzes ins Schweizer Filmschaffen investieren und eine Quote an europäischen Filmen einhalten. Das schreibt die so genannte «Lex Netflix» vor. Der Bundesrat hat nun die Ausnahmen geregelt. Er verabschiedete am Mittwoch die neue Verordnung über die Quote für europäische Filme und Investitionen in das Schweizer Filmschaffen (FQIV).

Ausnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen

Für kleinere und mittlere Unternehmen hat der Bundesrat Ausnahmen festgelegt. Ebenso tat er das für Unternehmen, für die die Erfüllung der Quoten- oder Investitionspflicht unzumutbar ist oder unverhältnismässig ist.

Es gilt eine Mindestumsatzschwelle von 2,5 Millionen Franken pro Jahr. Wer im Jahr nicht mehr als zwölf lange anrechenbare Filme zeigt, ist ebenfalls ausgenommen.

Im Mai 2022 sagte das Volk deutlich Ja zum revidierten Filmgesetz, der so genannten «Lex Netflix». Die Jungparteien von FDP, SVP und GLP hatten dagegen das Referendum ergriffen.

Kommentare

User #3681 (nicht angemeldet)

Ausser Tschugger, das ist Klasse!

Sarek

Tja. Dann werde ich halt in die Film Piraterie investieren müssen. Denn Schweizer Filme verabscheue ich Abgrund tief da mehr schlecht als recht!

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