Ausserordentlicher Staatsanwalt prüft Fall Lauber
Stefan Keller prüft als ausserordentlicher Staatsanwalt den Fall Lauber und weitere. Die Bundesstaatsanwaltschaft setzt Keller ab sofort ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Fall Michael Lauber wird ein unabhängiger Staatsanwalt eingesetzt.
- Dabei handelt es sich um Stefan Keller, Präsident des Verwaltungsgericht Obwalden.
- Keller wird die eingereichten Strafanzeigen überprüfen.
Stefan Keller, der Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts Obwalden, soll die Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber und weitere Personen prüfen. Er ist von der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) zum ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt worden.
Überprüfung der eingereichten Strafanzeige
Die Einsetzung Kellers diene einstweilen nur der Überprüfung der eingereichten Strafanzeigen, teilte die AB-BA am Freitag mit. Der ausserordentliche Staatsanwalt sei unabhängig und beginne sofort mit seiner Arbeit.
Keller wird klären, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegeben sind. Sollte das der Fall sein, wird er bei den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung ein Gesuch stellen. Dieses befasst sich mit der Aufhebung der Immunität des Bundesanwalts und der Durchführung eines Strafverfahrens. Erachte er die Strafanzeigen als unbegründet, könne er eine sogenannte Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.
Vier Strafanzeigen
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hatte der Bundesversammlung mit Schreiben vom 4. Juni drei Strafanzeigen zugestellt, die unter anderen gegen Bundesanwalt Michael Lauber wegen diverser Delikte, welche der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen, eingereicht wurden.
Zwischenzeitlich sei bei der AB-BA eine weitere Strafanzeige in derselben Sache eingegangen, hiess es weiter. Der Präsident der SP Oberwallis, Gilbert Truffer, hatte Mitte Juni eine Anzeige gegen den Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold eingereicht habe. Dabei gehe es um den Verdacht der Anstiftung zu Amtsgeheimnisverletzung.
Verworrener Fall
Zuvor war bekannt geworden, dass gegen Lauber und Infantino im Kanton Bern Strafanzeigen eingegangen sind. In den Anzeigen gegen Lauber geht es unter anderem um den Vorwurf der Begünstigung. Diesen Vorwurf erheben die Urheber der Anzeigen im Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino.
Infantino wird in einer Strafanzeige vorgeworfen, er solle Lauber zu Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung angestiftet haben.
Lohnkürzung und Amtsenthebungsverfahren
Wegen Verdachts auf schwere Amtspflichtverletzung hat die Gerichtskommission von National- und Ständerat im Mai ein Amtsenthebungsverfahren gegen Lauber beschlossen. Bereits im Mai 2019 hatte die AB-BA gegen Lauber ein Disziplinarverfahren eröffnet. Dieses steht in Zusammenhang mit dem Verfahren um den Weltfussballverband Fifa.
Im März gab die AB-BA bekannt, dass Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt habe. Sie will ihm deshalb den Lohn für ein Jahr um acht Prozent kürzen. Gegen diese Verfügung reichte Lauber beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde ein. Die Gerichtskommission das Urteil nun abwarten, bevor sie einen Antrag ans Parlament stellt.