Ratspräsidien fordern im Fall Lauber ausserordentlichen Anwalt
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft soll im Fall Lauber einen ausserordentlichen Bundesanwalt ernennen, fordern die Ratspräsidien.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwaltschaft zieht sich aus dem Fall Michael Lauber zurück.
- Die Aufsichtsbehörde soll einen ausserordentlichen Bundesanwalt ernennen.
- So lautet die Forderung der Präsidien von National - und Ständerat.
Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft soll im Fall Lauber eine ausserordentliche Bundesanwältin oder einen ausserordentlichen Bundesanwalt ernennen. So lautet die Forderung der Präsidien von National - und Ständerat.
Diese oder dieser solle beauftragt werden, drei Strafanzeigen unter anderen gegen Bundesanwalt Michael Lauber zu prüfen. Der Beschluss der Ratspräsidien entspreche der geltenden Praxis, heisst es in einer Medienmitteilung der Parlamentsdienste vom Donnerstag.
Aufgabe der ausserordentlichen Bundesanwältin oder des ausserordentlichen Bundesanwalts werde sein, drei Strafanzeigen zu prüfen. Dies, um zu eruieren, ob die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Strafuntersuchung gegeben seien.
Sei dies der Fall, werde sie respektive er bei den zuständigen Kommissionen der Bundesversammlung ein Gesuch stellen, um Aufhebung der Immunität des Bundesanwalts, andernfalls eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.
Sollte die Immunität des Bundesanwalts aufgehoben werden, so könne die Bundesversammlung die ausserordentliche Bundesanwältin oder den ausserordentlichen Bundesanwalt, die oder der das eigentliche Strafverfahren führt, zu einem späteren Zeitpunkt selbst einsetzen, heisst es weiter.
Drei Strafanzeigen eingereicht
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern hatte der Bundesversammlung mit Schreiben vom 4. Juni drei Strafanzeigen zugestellt. Diese wurden unter anderen gegen Bundesanwalt Michael Lauber wegen diverser Delikte, welche der Bundesgerichtsbarkeit unterstehen, eingereicht.
Zuvor war bekannt geworden, dass gegen Lauber und Fifa-Präsident Gianni Infantino im Kanton Bern Strafanzeigen eingegangen sind. In den Anzeigen gegen Lauber geht es unter anderem um den Vorwurf der Begünstigung. Diesen Vorwurf erheben die Urheber der Anzeigen im Zusammenhang mit den nicht protokollierten Treffen Laubers mit Infantino.
Infantino wird in einer Strafanzeige vorgeworfen, er solle Lauber zu Amtsmissbrauch, Amtsgeheimnisverletzung und Begünstigung angestiftet haben.