Baselland beginnt im Januar mit Sprachstand-Erhebung bei Kindern
Im Kanton Baselland starten im Januar 2025 die Sprachstanderhebungen für Kinder im Vorkindergartenalter.
Der Kanton Baselland beginnt im Januar 2025 mit den Sprachstanderhebungen für Kinder im Vorkindergartenalter. Diese Befragungen werden künftig jährlich stattfinden und sollen klären, bei welchen Kindern Deutschförderbedarf besteht, wie die Sicherheitsdirektion am Montag mitteilte.
Eltern sind dabei verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen. Dies ist im Sprachfördergesetz vorgesehen, das der Landrat letztes Jahr beschlossen hat und seit dem 1. September 2024 in Kraft ist.
Gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an Erhebung
Eltern, deren Kinder im darauffolgenden Jahr, also im August 2026, in den Kindergarten eintreten, werden im Januar angeschrieben.
Die Erhebung startet in der zweiten Januarwoche, wie es im Communiqué heisst. Die Eltern haben dann bis Ende Monat Zeit, den Fragebogen auszufüllen.
Dieser wird von der Universität Basel konzipiert und evaluiert. Bei sprachlichen Schwierigkeiten unterstützen interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler des Hilfswerks Heks die Eltern.
Orientierungshilfe statt Bewertung
Die Erhebung sei keine Bewertung, sondern diene den Eltern und Gemeinden als Orientierungshilfe, um den Förderbedarf rechtzeitig zu erkennen, schreibt die Sicherheitsdirektion. Gemäss Sprachfördergesetz entscheiden die Gemeinden selbst über ihre Angebote zur Deutschförderung.
Sie müssen dabei mindestens ein kostenloses Angebot zur Verfügung stellen und können Kinder mit Sprachförderbedarf zu dessen Besuch verpflichten.
Ziel des Gesetzes ist, insbesondere Kinder aus mehrsprachigen Familie, unabhängig von ihrer Nationalität, frühzeitig zu unterstützen damit Sprachbarrieren nicht zu Hürden in der schulischen und sozialen Entwicklung werden wie es weiter heisst.