Beihilfe zu Mord: Erwin Sperisen zu 14 Jahren Haft verurteilt
Erwin Sperisen, einstiger Polizeichef von Guatemala, wurde in Genf wegen Beihilfe zum Mord zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Es war bereits der vierte Prozess.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Ex-Polizeichef von Guatemala, Erwin Sperisen, wurde zu 14 Jahren Haft verurteilt.
- Die Genfer Berufungs- und Revisionsstrafkammer sprach ihn der Beihilfe zum Mord schuldig.
- Die Taten wurden in Guatemala begangen, Sperisen flüchtete 2007 in die Schweiz.
Die Genfer Berufungs- und Revisionsstrafkammer hat Erwin Sperisen der Beihilfe zum Mord an sieben Häftlingen in Guatemala schuldig gesprochen. Sie verurteilte den ehemaligen Chef der guatemaltekischen Polizei am Donnerstag zu 14 Jahren Haft.
Beteiligung an der Tötung von sieben Häftlingen
Sperisen stand bereits zum vierten Mal in Genf vor Gericht. Er wurde beschuldigt, 2006 als Polizeichef von Guatemala an der Tötung von sieben Häftlingen beteiligt gewesen zu sein. Der Fall, der von zahlreichen Beschwerden ans Bundesgericht begleitet wurde, zieht sich seit mehr als zwölf Jahren hin.
Der heute 54-jährige Sperisen flüchtete 2007 mit seiner Familie in die Schweiz. 2012 wurde er in Genf festgenommen. Ursprünglich wurde er wegen zehn Morden angeklagt. Neben den sieben Häftlingen, die bei der Meuterei in der Strafanstalt Pavon starben, warf ihm die Genfer Staatsanwaltschaft auch eine Beteiligung an der Hinrichtung von drei Männern vor, die aus einem anderen guatemaltekischen Gefängnis geflohen waren.
In den ersten beiden Prozessen wurde Sperisen des Mordes für schuldig befunden und zu lebenslänglicher Haft verurteilt. Als er zum dritten Mal in Genf vor Gericht stand, wurde ihm lediglich Beihilfe zum Mord vorgeworfen. Er wurde zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Freilassung im Jahr 2023
Sperisen verbrachte mehr als elf Jahre im Gefängnis. Im Oktober 2023 wurde er freigelassen. Das Bundesgericht hatte seine Verurteilung aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Juni 2023 aufgehoben.
Die Strassburger Richter waren zum Schluss gekommen, dass die Präsidentin der Beschwerdekammer des Genfer Berufungsgerichts beim Prozess im April 2018 befangen war und Sperisen kein faires Verfahren erhalten hatte. Dies sollte nun im aktuellen vierten Prozess anders werden.