Berner Justiz muss Polizei-Einsatz an Corona-Demo genauer prüfen

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Bern,

Das Vorgehen der Berner Polizei gegen einen Kritiker der Corona-Massnahmen im Jahr 2021 wird von der Staatsanwaltschaft genauer überprüft.

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Corona-Demo in Wankdorf BE. (Archiv) - Nau.ch/Aydemir

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einer Corona-Demo im Jahr 2021 kam es in Bern zu unschönen Szenen.
  • Ein Video zeigte, wie ein Polizist einem Demonstranten mehrere Fausthiebe verpasste.
  • Die Staatsanwaltschaft beschäftigt sich nun genauer mit dem Vorgehen der Berner Polizei.

Die Staatsanwaltschaft muss sich genauer mit dem Vorgehen der Berner Polizei gegen einen Kritiker der Corona-Massnahmen im Oktober 2021 befassen. Das hat das bernische Obergericht entschieden.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren eingestellt. Dagegen wehrte sich der Demonstrant. Das Obergericht hiess seine Beschwerde nun gut. «Der Sachverhalt wurde nicht hinreichend abgeklärt», heisst es in dem im Internet publizierten Urteil, über das am Montag «Bund» und «Berner Zeitung» berichteten.

Coronavirus Polizei
Coronavirus: Die Kantonspolizei Bern war wegen den Demos gegen die Corona-Massnahmen im Dauereinsatz. (Archiv) - keystone

Nach der Corona-Demo vom 7. Oktober 2021 hatte ein Video im Internet für Aufsehen gesorgt. Darauf ist zu sehen, wie mehrere Polizisten einen auf dem Boden liegenden Mann in Handschellen legen wollen. Dieser fuchtelt mit den Armen und versucht, sich an die Polizisten zu klammern, die ihn gegen den Asphalt drücken.

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Ein Polizist verpasst dem Mann mehrere Fausthiebe und zerrt ihn über den Boden. Die Szene spielte sich an einer Polizeisperre in der Nähe des Bundeshauses ab. Wer sich ihr näherte, wurde mit Gummischrot und Wasserwerfer zurückgedrängt.

Ein weiteres Video zeigt, wie der Demonstrant gemächlichen Schrittes auf die Polizeisperre zugeht und dann zu Boden geführt wird. Dafür wurde er mit einer Busse wegen Hinderung einer Amtshandlung belegt.

«Kein Widerstand»

Umstritten ist, ob das Verhalten der Polizei und die Schläge gegenüber dem Mann angemessen waren. Der Demonstrant verneint das, wie aus dem Urteil des Obergerichts hervorgeht. Er habe sich bloss zu schützen gesucht und keinen Widerstand geleistet.

Das Obergericht kommt zum Schluss, dass es sich die Staatsanwaltschaft bei der Überprüfung des Vorfalls zu einfach gemacht habe. So habe sie sich einzig auf Videos im Netz und die Polizeirapporte gestützt. Hingegen habe sie weder den Demonstranten noch die anwesenden Polizisten befragt.

Das Obergericht hiess die Beschwerde des Demonstranten gut und wies die Staatsanwaltschaft an, das Strafverfahren im Sinn der Erwägungen fortzusetzen. Zur Frage, ob der Einsatz verhältnismässig war oder nicht, äusserte sich das Gericht nicht.

Kommentare

User #3314 (nicht angemeldet)

Danke an die Polizei. Die Vernünftigen stehen hinter euch

User #6004 (nicht angemeldet)

Ja, dass war Corona die Testpandemie, auf kosten unseren Eltern, Großeltern und auf kosten unseren Kindern. Keine Corona Tests, keine Pandemie.

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