Amok-Rentner Peter Hans Kneubühl (76) wird verwahrt
Weil sich der Bieler Amok-Rentner Peter Hans Kneubühl (76) allen Therapien verweigert, soll er weggesperrt werden. Nun ist klar: Er wird verwahrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Peter Hans Kneubühl (76) wird verwahrt.
- Das hat das Gericht in Biel BE heute entschieden.
- Experten waren sich uneins über Gefährlichkeit des Rentners.
Das Regionalgericht in Biel BE folgt dem Antrag der kantonalen Vollzugsbehörde: Peter Hans Kneubühl (67) wird verwahrt.
«Ich kann Ihnen garantieren, dass ich nicht ruhe, bis der illegale Hauskauf rückgängig gemacht und Ihnen der Hals umgedreht wird», zitiert Gerichtspräsident Markus Gross einen Satz von Kneubühl, der dieser den neuen Besitzern seines zwangsversteigerten Elternhauses geschickt hatte. «Diesen Satz muss man heute nach wie vor ernst nehmen.» Bei neuen Konfrontationen mit den Behörden bestehe die Gefahr weiterer schwerwiegender Straftaten.
Kneubühl ist auch heute bei der Urteilsverkündung nicht anwesend. Er hatte sich bereits gestern geweigert, an der Verhandlung teilzunehmen. Kneubühl sitzt derzeit im Regionalgefängnis in Thun BE. Er äusserte sich im Vorfeld des Prozesses auf mehrseitigen Schreiben an die Behörden. Justiz und Polizei seien korrumpiert.
Kneubühl leide an Wahnvorstellungen
Der Gerichtspräsident fasst die Einschätzung des Gutachters zusammen. Kneubühl leide unter Wahnvorstellungen. Es sei ernsthaft anzunehmen, dass er nach einer Freilassung weitere Straftaten begehe. «Das Gericht muss sich auf das Gutachten stützen», so Markus Gross.
Bei Kneubühl seien gleich mehrere Voraussetzungen für eine Verwahrung nach Artikel 64 erfüllt. Kneubühl hatte unter anderem einen damaligen Enzian-Polizisten mit einem Schuss schwer am Kopf verletzt. «Die schwere Beeinträchtigung der Opfer ist deshalb erfüllt.»
«Kneubühl dachte, er werde verfolgt»
Bei der Diagnose waren sich gestern zwei Experten nicht ganz einig. «Der Behandelnde darf kein Gutachter sein», sagte der Gerichtspräsident. Der Leiter der Psychiatrischen Universitären Dienste in Bern (UPD) hatte erklärt, er halte Kneubühl für nicht für gefährlich. Er hatte Kneubühl 2017 sechs Monate lang genau beobachtet und lang mit ihm gesprochen.
Kneubühl verkenne konsequent die Realität. Er halte bei seiner Lebensgeschichte unverrückbar an Behauptungen fest. «Kneubühl dachte, er werde verfolgt», so Markus Gross. «Er nahm die Realität völlig verzerrt wahr. Er fühlte sich wirklich jahrelang jeden Tag verfolgt.»
«Hohe Rückfallgefahr»
Kneubühl habe eine schwere zwanghafte Störung. «Es besteht eine hohe Rückfallgefahr», sagt Gross. «Es drohen neue schwere Straftaten bis hin zu Tötungsdelikten.»
Der Gerichtspräsident betont: «Kneubühl war nie angeklagt oder verdächtigt, er habe seine Schwester missbraucht. Er wurde auch nie angeklagt, er habe etwas mit dem Tod seines Vaters zu tun.»
Er betont: «Es handelt sich um eine ordentliche Verwahrung. Das bedeutet aber nicht, dass er bis an sein Lebensende inhaftiert bleibt.»
Beschluss wird wohl weitergezogen
Zum Schluss appelliert Gross indirekt an den abwesenden Kneubühl: «Wenn er nur etwas kooperieren würden, wenn er z. Bsp. sagen würde, wo er das Gewehr versteckt hat. Es liegt einzig an Kneubühl, eine gewisse Kooperation aufzubauen.»
Der Pflichtverteidiger geht davon aus, dass der Verwahrungsbeschluss weitergezogen wird. Kneubühl bleibt vorerst im Gefängnis im Thun BE.
Kneubühl verweigerte Teilnahme an Prozess
Gestern beim Prozess drehte sich bereits alles um diese eine Frage, ob der Sonderling verwahrt werden soll.
Vor dem Amtshaus in Biel protestierte ein Ehepaar, dass sich für Kneubühl einsetzt, mit Plakaten. Susanne (70) und Johannes Zweifel (69) besuchen Kneubühl seit Jahren regelmässig im Gefängnis.
Kneubühl hatte sich im September 2010 angesichts der bevorstehenden Zwangsversteigerung in seinem Elternhaus in Biel verschanzt. Er schoss auf Polizisten, einer wurde schwer am Kopf verletzt.
Nach neun Tagen Flucht wurde er gefasst. Seither sitzt Kneubühl im Gefängnis. Er verweigert sich jeglicher Therapie.
Psychiatrie-Professoren uneinig
Die Meinung der Experten über Kneubühl gehen weit auseinander. Zwei deutsche Psychiatrie-Professoren waren gestern vorgeladen. Einer leitet die Psychiatrischen Universitären Dienste in Zürich (PUK), der andere die PUK in Bern.
Der Berner Werner Strik beobachtete Kneubühl sechs Monate lang und sprach lang mit ihm. Er hält Kneubühl für ungefährlich, solange er nicht in die Enge getrieben wird.
Der Rentner leide nicht an einer wahnhaften Störung. Der Vorfall 2010, als er mehrmals auf Polizisten geschossen hatte, sei der einzige gewalttätige Ausbruch gewesen.
Der Kanton Bern will Kneubühl verwahren. Das befürwortet auch der Zürcher Elmar Habermeyer, der das Gutachten verfasste.
Kneubühl könne wieder gewalttätig werden, wenn sich auch nur annähernd eine ähnliche Situation ergebe. Kneubühl empfinde selbst harmlose behördliche Handlungen unter Umständen als Angriff, den es zu kontern gelte.