Rentner zahlt 25 Jahre keine Steuern – Knast!
Ein Rentner hat 25 Jahre keine Steuern bezahlt und im Luxus gelebt. Nun wurde sein Vermögen beschlagnahmt und er verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- 25 Jahre lang zahlte ein Berner keine Steuern, die Schulden betragen 15 Mio. Franken.
- Nun wurden er und seine Ex-Partnerin als Mittäterin verurteilt.
- Das Vermögen wurde beschlagnahmt, 32,5 Kilogramm Gold konnten nicht gefunden worden.
Jahr für Jahr flattert zuerst die lästige Steuererklärung, dann die noch lästigere Steuerrechnung ins Haus. Ein Berner Rentner entschied sich vor 25 Jahren, diese zu ignorieren. Nun wurde er dafür verurteilt.
Das Wirtschaftsstrafgericht Bern hat am Donnerstag den 76-jährigen Mann und seine 62-jährige Ex-Lebenspartnerin wegen Betrügereien zu Freiheitsstrafen verurteilt.
Das Wirtschaftsstrafgericht sah es als erwiesen an, dass der Mann und seine Ex-Partnerin den Behörden trotz Steuerschulden ein Millionenvermögen vorenthielten. Zudem lebte das Paar unberechtigterweise von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen.
Begonnen hat alles im Jahr 1999: Er habe eine zu hohe Steuerrechnung erhalten, klagt der Mann vor Gericht. Deshalb hörte er auf, Steuerrechnungen zu bezahlen. Bis 2008 füllte er die Steuererklärungen nicht aus, danach mit falschen Angaben. So kamen Steuerschulden von 15 Millionen Franken zusammen.
Stattdessen lebte das Paar in Luxus: Zwei Porsches, 200 Luxus-Handtaschen, eine grosse Weinsammlung und vier Waffen wurden beschlagnahmt. Uhren und Goldvreneli wurden an die Ex-Partnerin zurückgegeben. 32,5 Kilogramm Gold, die der Mann 2020 gekauft hatte, konnten nicht gefunden werden.
Statt Steuern zu bezahlen, bezog das Paar mit dem Millionenvermögen Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen. Der Mann gab vor, ein ungebildeter, armer Rentner zu sein. Dafür schickte er der Steuerverwaltung nur handgeschriebene Briefe mit vielen Fehlern. So wollte er auch einen vorteilhaften Rückkauf seiner Steuerschulden aushandeln.
Richterin: «Dreistigkeit und Gier nach Geldern der öffentlichen Hand»
Nun wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 57 Monaten verurteilt, die Strafe ist unbedingt zu vollziehen. Weiter wurde dem Mann eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 30 Franken und eine Busse von 400 Franken aufgebrummt.
Zudem muss er die Verfahrenskosten von 40'000 Franken und eine Ersatzforderung von einer Million bezahlen. Die beschlagnahmten Bankguthaben werden in die Staatskasse fliessen.
Die Frau wurde als Gehilfin und nur teilweise als Mittäterin angesehen. Sie erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten.
Die Richterin kritisiert den Verurteilten scharf: Er habe «mit grosser Unverfrorenheit zum Nachteil der Allgemeinheit gehandelt.» Sie spricht von einer «Dreistigkeit und Gier nach Geldern der öffentlichen Hand».