Bezirksgericht Zürich verurteilt vier Angestellte der Gazprombank
Das Bezirksgericht Zürich hat vier Angestellte der Gazprombank verurteilt. Sie haben Konten eines Putin-Vertrauten geführt und ihre Sorgfaltspflicht verletzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Vom Bezirksgericht Zürich wurden vier Angestellte der Gazprombank schuldig gesprochen.
- Mangelnde Sorgfalt in Finanzgeschäften ist der Grund.
- Die Angestellten haben Konten eines Putin-Vertrauten geführt.
Vier Angestellte der Gazprombank Schweiz (GPBS) wurden vom Bezirksgericht Zürich wegen mangelnder Sorgfalt in Finanzgeschäften schuldig gesprochen. Sie sollen ihre Sorgfaltspflicht im Umgang mit Konten eines Putin-Vertrauten verletzt haben.
Das Bezirksgericht Zürich hat im Prozess gegen vier Angestellte der Gazprombank Schweiz (GPBS) alle vier Beschuldigten zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Sie sollen von 2014 bis 2016 eine Geschäftsbeziehung mit dem russischen Cellisten und Dirigenten Sergey Roldugin geführt haben. Das wird den Bankern vorgeworfen. Obwohl sie gewusst haben oder zumindest hätten merken müssen, dass dieser unmöglich der tatsächliche wirtschaftliche Berechtigte an den Vermögenswerten in Millionenhöhe gewesen sein konnte. Roldugin gilt als Vertrauter des russischen Präsidenten Wladimir Putin.
Die Beschuldigten forderten in der Verhandlung, die bereits am 8. März stattfand, Freisprüche. Vor Gericht verantworten mussten sich neben dem CEO der Bank zwei weitere Geschäftsleitungsmitglieder sowie ein Kundenberater.
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Obergericht weitergezogen werden.