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Bombendroher der Mall of Switzerland soll in den Knast

Redaktion
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Luzern,

Ein Mann, welcher im März 2018 im Kanton Luzern mehrere Bombendrohungen ausgesprochen hat, muss sich vor dem Kriminalgericht verantworten.

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Blick vom Brunnen vor der Mall of Switzerland auf die Mall selbst. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Staatsanwaltschaft Emmen fordert eine Freiheitsstrafe für den Luzerner Bombendroher.
  • Dieser hatte 2018 telefonisch der Mall of Switzerland mit einer Bombe gedroht.

Die Staatsanwaltschaft Emmen hat die Untersuchung gegen den beschuldigten Mann aus dem Kanton Luzern abgeschlossen. Dieser hat im März 2018 Verantwortliche der Mall of Switzerland kontaktiert und telefonisch eine Bombendrohung ausgesprochen.

Das ganze Gebäude wurde in der Folge evakuiert. Vor Ort wurde kein Sprengstoff sichergestellt.

Schaden von mehreren hunderttausend Franken

Durch die Drohung entstand der Mall, den dort eingemieteten Geschäften und der Feuerwehr ein Schaden von mehreren hunderttausend Franken. Kurz darauf drohte der Beschuldigte erst telefonisch und dann schriftlich mit einer weiteren Bombe in einem Gebäude im Kanton Luzern und forderte von der Polizei einen Bargeldbetrag von 150'000.- Franken.

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Die «Mall of Switzerland» in Ebikon. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Später erhöhte er die Forderung auf 200'000 Franken. Der Droher konnte am 17. März 2018 bei der geplanten Geldübergabe festgenommen werden.

Eine lange Anklageschrift für den Bombendroher

Er befand sich während 25 Tagen in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Emmen klagt den Mann an wegen Schreckung der Bevölkerung, mehrfacher arglistiger Vermögensschädigung, falschem Alarm und versuchter Erpressung mit Bedrohung vieler Menschen an.

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Nau.ch war bei der Bombendrohung in der Mall of Switzerland dabei. Schnell drang sich die Frage auf: Wer zahlt die Fake-Bomben-Drohung? - Nau.ch

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Anklage wurde dem Kriminalgericht überwiesen.

Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht traktandiert.

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