Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei IS-Unterstützer
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat gegen zwei Doppelbürger eine Anklage beim Bundesstrafgericht eingereicht. Sie sollen Personen für den IS rekrutiert haben.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesanwaltschaft hat gegen zwei Personen Anklage eingereicht.
- Die beiden Doppelbürger sollen Personen für den IS rekrutiert haben.
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat gegen zwei Menschen beim Bundesstrafgericht Anklage eingereicht. Es handelt sich um einen schweizerisch-italienischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Winterthur ZH und einen schweizerisch-mazedonischen Doppelbürger mit Wohnsitz in Frauenfeld.
Sie sollen den Islamischen Staat (IS) unterstützt haben. Der schweizerisch-italienische Hauptangeklagte habe gemäss Anklage den IS in Syrien unterstützt und der Kampftruppe Jaish Al Muhajirin-Wal-Ansar angeschlossen. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz soll er mehrere Personen für den IS rekrutiert haben.
Der Angeklagte habe als salafistische Leitfigur in der Schweiz gewirkt und Kontakte mit mehreren verurteilten IS-Rekrutierern aus Europa gepflegt. Ausserdem soll er den IS sowie verwandte Organisationen durch die Verbreitung von Propagandamaterial unterstützt haben.
Auch zweiter Angeklagter hat laut Bundesanwaltschaft für den IS rekrutiert
Dem zweiten Angeklagten wird die versuchte Ausreise in das Herrschaftsgebiet des IS zur Last gelegt, um sich diesem anzuschliessen. In Mazedonien wurde er von den lokalen Polizeibehörden an der Weiterreise gehindert. Die BA sieht es als erwiesen an, dass auch er eine Person für den IS rekrutiert hat.
Zudem soll er ebenfalls mit der Verbreitung von Propagandamaterial die IS und verwandte Organisationen unterstützt haben. Beide seien im Besitz einschlägiger Gewaltdarstellungen gewesen.