Bundesanwaltschaft fordert 14 Monate unbedingt für Stauffacher
Andrea Stauffacher muss sich vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft betont die «kriminelle Energie» der Angeklagten und fordert 14 Monate Haftstrafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Die linksautonome Andrea Stauffacher (71) steht vor Gericht.
- Sie ist auch zu ihrem zweiten Prozesstag nicht erschienen.
- Das Bundesstrafgericht fordert eine unbedingte Haftstrafe von 14 Monaten.
Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer die «grosse kriminelle Energie» der angeklagten Andrea Stauffacher betont. Sie forderte eine unbedingte Haftstrafe von 14 Monaten.
Die Verteidigung indes sprach von einem «konzertierten Vorgehen» zweier Polizisten gegen Stauffacher. Die Angeklagte blieb der Verhandlung auch am zweiten Prozesstag fern. Die Hauptverhandlung wurde in ihrer Abwesenheit geführt.
Für die Strafzumessung sei der mutmassliche nächtliche Anschlag vom 18. Januar 2017 auf das türkische Generalkonsulat in Zürich massgeblich, sagte der Staatsanwalt des Bundes in seinem Plädoyer. Die Angeklagte habe «mit grosser krimineller Energie» gehandelt und Schaden an Personen in Kauf genommen.
Auch die wiederholte Delinquenz von Andrea Stauffacher wertete der Staatsanwalt als Hinweis auf deren grosse kriminelle Energie. Zudem sei das Ausmass des «Erfolgs» des Anschlags gross gewesen: Am Gebäudes des Konsulats seien durch den Sprengstoffanschlag «namhafte Schäden» entstanden.
Zu den Beweggründen habe sich die Angeklagte nicht geäussert, hielt der Staatsanwalt des Bundes fest. Jedoch sei aufgrund früherer Bekennerschreiben von einer «Bejahung des Einsatzes von Gewalt auszugehen». Andrea Stauffacher fühle sich «ihrem Kampf» verpflichtet und sei mehrfach einschlägig vorbestraft.
14 Monate Haftstrafe und Busse von 300 Franken
Zusätzlich zur unbedingten Haftstrafe von 14 Monaten forderte der Staatsanwalt ein Busse von 300 Franken. Für den Vollzug solle die Staatsanwaltschaft Zürich verantwortlich sein.
Die Verteidigung ging in ihrem Plädoyer auf die «repressive Politik» der in der Türkei herrschenden AKP ein.
Man müsse nicht Mitglied des Revolutionären Aufbaus Schweiz (RAS) sein, «um ein Zeichen gegen diesen Krieg zu setzen». Der Anschlag auf das türkische Konsulat sei als «politische Aktion» zu werten. So die Bundesanwaltschaft.
Jedoch seien weder die auf einem Holzstab vor dem Generalkonsulat gefundene DNA-Spur, noch der Modus Operandi Anlass für einen Schuldspruch. So resümierte der Verteidiger.
Systematische Anzeigen gegen Stauffacher
Vielmehr sehe er in der Anklage zweier Polizisten ein «konzertiertes Vorgehen gegen Andrea Stauffacher», erklärte er. Das Anzeigen seiner Mandantin habe System. Die Verhaftung von Stauffacher durch den Polizisten sei überdies gar nicht zulässig gewesen. Er forderte zusammenfassend einen Freispruch von sämtlichen Anklagepunkten.
Im Januar 2017 habe Stauffacher zusammen mit einer unbekannten Täterschaft eine Feuerwerksbatterie und zwei Horror-Knall-Raketen abgefeuert. Diese auf das Gebäude des Generalkonsulats der Republik Türkei an der Weinbergstrasse in Zürich.
Ausserdem wird der Zürcher Linksradikalen vorgeworfen, im Juni 2020 anlässlich einer Personenkontrolle auf einen Einsatzoffizier eingeschlagen zu haben. Dadurch habe sie diesen an seiner Amtshandlung gehindert.
Anlässlich der Festnahme sieben Tage später durch denselben Polizeioffizier soll Stauffacher diesem Faust- und Ellbogenschläge versetzt haben. So habe sie ihn wiederum an seiner Amtshandlung gehindert.