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Bundesgericht: Fedpol muss in Postauto-Affäre erneut ermitteln

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Bern,

Die Fedpol hat im Fall Postauto AG gepatzt. Sie hat auf die falschen Verfahrensleiter gesetzt. Deshalb muss sie bedeutende Teile der Ermittlungen wiederholen.

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Das Bundesgericht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut Bundesgericht wurden falsche Verfahrensleiter gegen die Postauto AG eingesetzt.
  • Die Fedpol muss deshalb bedeutende Teile der Ermittlungen wiederholen.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) hat bei den Ermittlungen über die von der Postauto AG unrechtmässig bezogenen Subventionen die falschen Verfahrensleiter eingesetzt. Das befindet das Bundesgericht. Das Fedpol muss die von den externen Verfahrensleitern ermittelten Sachverhalte erneut untersuchen.

Das höchste Gericht stützt in seinem am Donnerstag veröffentlichten Urteil den Entscheid des bernischen Obergerichts. Dieses hatte wie zuvor das Wirtschaftsgericht die Anklage gegen sechs ehemalige Kader der Post und der Postauto AG an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen.

Postauto Affäre Bundesrat
Zwei Postautos sind auf der Fahrt durch das Eigenthal im Kanton Luzern. - Keystone

Grund sind die externen Verfahrensleiter, alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu. Sie untersuchten ab März 2018 zweieinhalb Jahre lang allfällige Widerhandlungen gegen das Subventionsgesetz. Für ihre Einsetzung mangelte es aber an der rechtlichen Grundlage.

Fedpol musss Teile der Ermittlungen wiederholen

Wie das Bundesgericht ebenso wie die Vorinstanzen festhält, hätte statt der externen Ermittler die Verwaltung das Verwaltungsstrafverfahren gegen die sechs Verantwortlichen führen müssen. Die von Mathys und Cornu selbst unternommenen oder direkt angeordneten Ermittlungen müssen deshalb aus den Verfahrensakten entfernt werden.

Für das Fedpol bedeutet das gemäss Bundesgericht, dass es die Strafuntersuchung in erheblichen Teilen wiederholen muss. «Dies führt zu einer Verlängerung und Verteuerung des Verfahrens», schreiben die höchsten Richter.

Sie können nicht ausschliessen, dass die Beweisführung dadurch geschwächt wird. Das zwinge das Fedpol aber nicht zur Einstellung des Verfahrens oder dazu, lediglich Strafbefehle zu erlassen. Zudem sei es weiterhin möglich, dass das Fedpol in weiteren gerichtlichen Verfahren die Verwertbarkeit der von Mathys und Cornu erhobenen Beweise doch noch erstreiten kann, heisst es im Urteil weiter.

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