Bundesgericht muss über Windpark in der Waadt befinden
Das Kantonsgericht gewichtete die Energiestrategie über den Landschaftsschutz. Nun befasst sich das Bundesgericht mit dem Windpark in Sainte-Croix VD.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Windpark von Sainte-Croix VD wurde stattgegeben.
- Umweltschützer ziehen den Fall nun vor Bundesgericht.
Die Umweltorganisationen BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra ziehen ihre Einsprache gegen den Windpark in Sainte-Croix VD bis vor Bundesgericht. Sie kritisieren, dass die Anlage in einem wichtigen Vogelschutzgebiet geplant ist.
Der Windpark in Sainte-Croix VD im Waadtländer Jura ist seit mehr als zwanzig Jahren durch Einsprachen und Rekurse von verschiedenen Seiten blockiert. Das Waadtländer Kantonsgericht hat in seinem jüngsten Urteil vom November Bedenken der Umweltorganisationen BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra teilweise Rechnung getragen.
Trotzdem sind die Umweltorganisationen nicht zufrieden. Sie haben entschieden, die Sache vor Bundesgericht zu bringen, wie die Organisationen heute Dienstag mitteilten.
Auf heikle Punkte nicht eingegangen
Das Waadtländer Kantonsgericht ist laut BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra auf die heiklen Punkte nicht eingegangen. Es habe zwar Massnahmen befürwortet, um die Sterblichkeit der Zugvögel zu reduzieren. Zu den Auswirkungen des Projektes auf die Brutvögel habe sich das Gericht hingegen nicht geäussert.
BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra befürchten, dass drei der Windturbinen mehrere bedrohte Vogelarten, darunter den Auerhahn, beim Nisten im Sektor La Gittaz stören könnten.
BirdLife Schweiz und Helvetia Nostra bemängeln zudem, dass eine der wichtigsten vom Kanton vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen wegen der Weigerung einer angrenzenden Gemeinde nicht greifen kann. Ausserdem liege noch keine Rodungsbewilligung des Bundesamtes für Umwelt vor, was in diesem Fall obligatorisch wäre.