Bundesgericht soll Hochwassersicherheit von AKW Mühleberg klären
Anwohner des AKWs Mühleberg (BE) ziehen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts zur Hochwassersicherheit ans Bundesgericht weiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Anwohner wollen eine Grundsatzfrage zur Hochwassersicherheit im AKW Mühleberg (BE) klären.
- Sie ziehen den Fall nun ans Bundesgericht.
Das Bundesgericht muss sich mit der Hochwassersicherheit des AKW Mühleberg befassen. Zwei Anwohner ziehen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiter. Dabei geht es um ein Konzept, das die Sicherheit bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser gewährleisten soll.
Obwohl die Mühleberg-Anwohner vor dem Bundesverwaltungsgericht teilweise Recht erhielten, wollen sie nun eine rechtliche Grundsatzfrage klären lassen. Und zwar: Ob beim Nachweis der Hochwassersicherheit mobile Feuerwehrpumpen und das Hochreservoir Runtigenrain überhaupt angerechnet werden dürfen. Das Verfahren wird von Greenpeace unterstützt.
Nach Auffassung von Greenpeace Schweiz müssen zentrale Rechtsfragen zur Nuklearsicherheit endlich vom Bundesgericht geklärt werden, wie die Organisation am Mittwoch mitteilte. Das Bundesverwaltungsgericht habe dazu rechtsverletzend und widersprüchlich argumentiert.
Kühlung bei aussergewöhnlichem Hochwasser
Für den Fall eines aussergewöhnlichen Hochwassers, wie es sich alle 10'000 Jahre ereignen könnte, muss die Reaktorkühlung gewährleistet werden können. Dafür ist ein Konzept mit gestaffelter Sicherheitsvorsorge vorgeschrieben. Jede Sicherheitsstufe innerhalb dieser Vorsorge muss für sich selbst funktionieren.
Die Beschwerdeführer hatten unter anderem den Einsatz von mobilen Pumpen und deren Bewertung innerhalb des Sicherheitssystems kritisiert. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Entscheid festgehalten, dass der Einsatz nicht fest installierter Pumpen grundsätzlich zulässig sei.