Bundesgericht verzeichnet leichten Rückgang der Beschwerden
Das Bundesgericht klagt über eine kritische Geschäftslast. Dies, obwohl die Beschwerden letztes Jahr leicht zurückgingen. Gefordert werden neue Richterstellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beschwerden beim Bundesgericht gingen 2021 um 146 auf 7881 zurück.
- Erledigt wurden letztes Jahr insgesamt 7509 Fälle.
- 13,1 Prozent der Beschwerden seien gutgeheissen worden.
Beim Bundesgericht sind im vergangenen Jahr 7881 neue Beschwerden eingegangen, 146 weniger als im Vorjahr. Trotzdem klagt das höchste Schweizer Gericht über eine nach wie vor kritische Geschäftslast. Erledigt wurden im 2021 insgesamt 7509 Fälle, wie das Bundesgericht heute Donnerstag mitteilte.
Im Vorjahr waren es 357 Fälle mehr gewesen. 13,1 Prozent der Beschwerden seien gutgeheissen worden. Im Vorjahr habe dieser Anteil 14,3 Prozent betragen. Die durchschnittliche Prozessdauer habe 149 Tage betragen, drei mehr als im Vorjahr. 3235 pendente Fälle seien auf das Folgejahr übertragen worden.
Schweiz verletzt Europäischen Menschenrechtskonvention dreimal
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) fällte im letzten Jahr 249 Entscheidungen betreffend die Schweiz. Es seien sieben Urteile ergangen. In drei Fällen sei mindestens eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Schweiz festgestellt worden.
Um der Überlastungssituation entgegenzutreten ist am Bundesgericht die 2020 begonnene Reorganisation der Abteilungen fortgesetzt worden, wie es weiter heisst. Das Steuerrecht werde voraussichtlich per Ende 2022 von der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung in Lausanne zur Zweiten sozialrechtlichen Abteilung nach Luzern verschoben.
Gleichzeitig sollen ein im Steuerrecht spezialisierter Richter und bestimmte Gerichtschreiberinnen und Gerichtsschreiber die Abteilung wechseln.
Bundesgericht will zwei neue Richterstellen
Da rein interne Massnahmen nicht ausreichten, um der hohen Belastung zu begegnen, habe das Gericht das Parlament im Dezember um Bewilligung von zwei zusätzlichen Richterstellen ersucht, also um die Erhöhung der Gesamtzahl der Gerichtsmitglieder auf 40.
Falls dem stattgegeben wird, sollen die aktuell sieben Abteilungen künftig nach dem Modell von acht Abteilungen zu je fünf Gerichtsmitgliedern organisiert werden. Im weiteren werde es den Abteilungen ermöglicht, zur Entlastung ihrer Präsidien bei hohen Fallzahlen für bestimmte Rechtsmaterien separate Präsidien vorzusehen, wenn der Entscheid in Einer- und Dreierbesetzung gefällt werde.