Bundesrat begrüsst private soziale Absicherung von Selbstständigen
Der Bundesrat sieht kaum Möglichkeiten für eine obligatorische soziale Absicherung von Selbstständigen.
Selbstständigerwerbende in der Schweiz sind finanziell schlechter gegen Ausfälle geschützt als Angestellte eines Betriebes. Doch der Bundesrat hält eine obligatorische soziale Absicherung für Selbständige kaum für machbar. Er begrüsst deshalb private Initiativen.
Das schreibt der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht ans Parlament. In dem Papier hat er Varianten für eine bessere Absicherung von Selbständigen für Krankheit und Unfall oder für Zeiten mit schlechter Auftragslage geprüft.
Probleme einer obligatorischen Versicherung
Selbständige in die Erwerbsersatzordnung oder die Arbeitslosenversicherung zu integrieren, ist demnach nicht praktikabel. Eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit wiederum wäre kaum attraktiv, weil sich vor allem Menschen mit hohen Risiken versichern würden.
Wäre die Versicherung obligatorisch, wäre es schwierig, klar zu definieren, wann Unterbeschäftigung ohne eigenes Verschulden vorliegt und wann sich die Betroffenen nicht genügend um Aufträge bemüht haben.