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Bundesrat begrüsst private soziale Absicherung von Selbstständigen

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Bern,

Der Bundesrat sieht kaum Möglichkeiten für eine obligatorische soziale Absicherung von Selbstständigen.

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Der Bundesrat hält eine obligatorische soziale Absicherung für Selbständige kaum für machbar. - dpa-infocom GmbH

Selbstständigerwerbende in der Schweiz sind finanziell schlechter gegen Ausfälle geschützt als Angestellte eines Betriebes. Doch der Bundesrat hält eine obligatorische soziale Absicherung für Selbständige kaum für machbar. Er begrüsst deshalb private Initiativen.

Das schreibt der Bundesrat in einem am Freitag veröffentlichten Bericht ans Parlament. In dem Papier hat er Varianten für eine bessere Absicherung von Selbständigen für Krankheit und Unfall oder für Zeiten mit schlechter Auftragslage geprüft.

Probleme einer obligatorischen Versicherung

Selbständige in die Erwerbsersatzordnung oder die Arbeitslosenversicherung zu integrieren, ist demnach nicht praktikabel. Eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit wiederum wäre kaum attraktiv, weil sich vor allem Menschen mit hohen Risiken versichern würden.

Wäre die Versicherung obligatorisch, wäre es schwierig, klar zu definieren, wann Unterbeschäftigung ohne eigenes Verschulden vorliegt und wann sich die Betroffenen nicht genügend um Aufträge bemüht haben.

Kommentare

User #1050 (nicht angemeldet)

Obligatorisch, Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Ein Geschäftsleiter einer Firma zahlt Arbeitslosenversicherung ein wie jeder Angestellte. Sollte er aber Arbeitslos werden, erhält er keine Geld! Stellen sie sich vor, sie schliessen eine Versicherung ab, die von vorneweg alle Leistungen ablehnt. Das ist eben die CH, Gesetzlich so in Ordnung, tolles Land. Da macht es so richtig Spass eine Firma zu gründen:)

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