«Carlos» kann nicht ins Ausland verschoben werden

Alexandra Aregger
Alexandra Aregger

Zürich,

Brian K. alias «Carlos» sitzt zurzeit in der Justizvollzugsanstalt Pöschwies. Ein SVP-Kantonsrat wollte ihn ins Ausland verschieben. Ohne Erfolg.

Carlos
Im Fall «Carlos» wurde ein Urteil gesprochen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Brian K. alias «Carlos» wurde im November zu 4 Jahren und 9 Monaten Knast verurteilt.
  • Schon davor forderte ein Zürcher SVP-Kantonsrat seine Verschiebung ins Ausland.
  • Der Zürcher Regierungsrat nimmt nun Stellung und sieht von der Verschiebung ab.

Noch findet Brian alias «Carlos» keine Ruhe. Im November wurde der wohl bekannteste Häftling der Schweiz vor dem Bezirksgericht Dielsdorf ZH für schuldig befunden. Er muss 4 Jahre und 9 Monate in den Knast.

Doch seither stiftet er auch im Gefängnis weiter Unruhe und hat schon etliche Anzeigen eingefangen.

Fall Brian «Carlos» Psychiater
Gerichtsskizze vom Fall Brian alias «Carlos». - Keystone

Schon vor seinem Urteil wollte der Küsnachter SVP-Kantonsrat Hans-Peter Amrein daher wissen, ob man den Schweizer Staatsbürger ins Ausland verschieben könne. Doch der Regierungsrat lehnt ab, berichtet der «Zürcher Unterländer».

«Carlos» beging keine Straftaten im Ausland

In seiner Stellungnahme steht: «Es darf kein Schweizer Bürger ohne seine schriftliche Zustimmung einem fremden Staat ausgeliefert oder zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung übergeben werden.»

Sowieso würden «Carlos» keine Straftaten zur Last gelegt, welche er im Ausland verübt haben soll oder für die er im Ausland verurteilt wurde.

Regierungsrätin Jacqueline Fehr hatte im November die den Umgang der Justizdirektion im Fall «Carlos» verteidigt. Er brauche Therapie, begründete Fehr die hohen Kosten.

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Jacqueline Fehr verteidigt das Vorgehen der Justizdirektion im Fall «Carlos». (Archivbild) - Keystone

Zudem wollte der SVP-Kantonsrat wissen, ob es sich wieder um ein Sondersetting handle. Dazu hielt der Regierungsrat gemäss Zeitung fest, dass «Carlos» in Einzelhaft untergebracht sei. Dies könne zum Schutz des Gefangenen oder Dritter angeordnet werden.

«Die Haftbedingungen von B. K. sind wegen seines Verhaltens sehr streng. Der erforderliche Personalaufwand ist grösser als bei den anderen Inhaftierten», so der Regierungsrat.

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