Haft

Chef muss 18 Monate ins Gefängnis nach Sturz von einem Angestellten

Keystone-SDA
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Yverdon-les-Bains,

Trotz mehrfacher Warnung der Suva hielt sich der Angeklagte nicht an die geltenden Sicherheitsvorschriften – dies hatte schwerwiegende Folgen.

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Die Schwerverletzte von Courcelon JU wurde mit einem Rettungshelikopter ins Krankenhaus gebracht. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2017 verunglückte ein 22-jähriger Angestellter auf einer Baustelle tödlich.
  • Der Bauunternehmer wurde nun der fahrlässigen Tötung für schuldig gesprochen.

Nach dem tödlichen Unfall eines jungen Angestellten muss ein Waadtländer Bauunternehmer 18 Monate ins Gefängnis. Ein Gericht sprach den 57-Jährigen der fahrlässigen Tötung für schuldig. Der Mann hatte wiederholt Sicherheitsvorschriften missachtet.

Der 22-jährige Angestellte stürzte 2017 bei Renovationsarbeiten auf einer Baustelle in Ballaigues VD durch das Dach einer Lagerhalle. Aus einer Höhe von knapp zehn Metern fiel er in die Tiefe. Der junge Mann erlitt schwere Kopfverletzungen. Er wurde mit dem Helikopter ins Spital geflogen, wo er am nächsten Morgen verstarb.

Haftstrafe und Schmerzensgeld-Zahlung

Das Kriminalgericht des nördlichen Waadtlands in Yverdon-les-Bains verurteilte den Bauunternehmer zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Die Hälfte davon wurde zur Bewährung ausgesetzt. Nach der Gerichtsverhandlung in der vergangenen Woche wurde das Urteil den Parteien am Montag per Post zugestellt. Zudem hat sich der Angeklagte bereit erklärt, der Familie seines Opfers 115'000 Franken Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Gefängnis für den fehlbaren Unternehmer gefordert. Sie behält sich das Recht vor, Berufung einzulegen, sobald sie die detaillierte Urteilsbegründung zu Kenntnis genommen hat.

Dasselbe gilt für die Verteidigung. «Das Gericht folgte mir in Bezug auf die rechtliche Einstufung. Aber nicht in Bezug auf die Strafe, die ich vollständig zur Bewährung aussetzen wollte.» Das sagte Robert Fox, der Anwalt des Angeklagten.

Angeklagter wurde mehrmals von der Suva gewarnt

Die Eltern und der Bruder des Unfallopfers zeigten sich ihrerseits enttäuscht. «Nicht so sehr wegen des Urteils selbst. Sondern wegen der Tatsache, dass der Angeklagte keine Verantwortung für die Tragödie übernommen oder Reue gezeigt hat.» Dies sagte ihr Anwalt Gilles-Antoine Hofstetter.

Das Gericht befand den Angeklagten zudem der Verletzung der Regeln der Baukunst für schuldig. Zwischen 2010 und 2013 hatte die Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) den Bauunternehmer fünfmal gewarnt. Grund war, dass er die geltenden Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung schwerer Stürze bei Arbeiten in der Höhe nicht beachtet hatte.

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