Corona: Eltern bekämpften Maskenpflicht an Schule – müssen zahlen

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Aarau,

Ein Aargauer Gericht weist eine Beschwerde von Eltern über die Maskenpflicht gegen Corona an Schulen ab. Nun müssen sie die Verfahrenskosten begleichen.

Coronavirus
Eine Schülerin und eine Lehrerin tragen während dem Höhepunkt der Corona-Pandemie Masken. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Aargauer Gericht wies eine Beschwerde von Eltern über die Maskenpflicht an Schulen ab.
  • Die Massnahme sei rechtmässig gewesen, das habe bereits das Bundesgericht entschieden.
  • Die Eltern und das unterstützende Lehrernetzwerk wollen das Urteil weiterziehen.

Die Maskenpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus polarisierte. Vor allem, als im Herbst 2021 selbst Schülerinnen und Schüler betroffen waren. Obwohl die Maske mittlerweile nirgends in der Schweiz mehr getragen werden muss, ist das Thema noch nicht abgeschlossen. Am Mittwoch beschäftigte sich das Aargauer Verwaltungsgericht damit und wies eine Beschwerde ab, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

18 Schülerinnen und Schüler reichten vertreten von ihren Eltern und unterstützt vom Lehrernetzwerk Schweiz eine 104-seitige Beschwerde ein. Darin wurde die Massnahme als unverhältnismässig, überflüssig und schädlich bezeichnet. Da die Pflicht bereits aufgehoben ist, forderten sie, dass sie vom Gericht für rechtswidrig erklärt wird.

Corona
An einer Schule in Zürich werden Kinder-Schutzmaske zum Schutz vor dem Coronavirus ausgegeben. (Archivbild) - Keystone

Das Aargauer Verwaltungsgericht war nicht das erste Gremium, das sich mit der Maskenpflicht auseinandersetzen musste. Ende November 2021 hatte bereits das Bundesgericht zwei Beschwerden abgelehnt. Die obersten Richter kamen zum Schluss, dass das Epidemiengesetz eine hinreichende Grundlage für den Eingriff in die persönliche Freiheit bilde. Für das Urteil wurden auch die damals aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt.

Im aktuellen Fall bezog sich das Aargauer Verwaltungsgericht auf die beiden bundesgerichtlichen Beschlüsse. Durch diese bestehe keine weiterer Klärungsbedarf zur Grundsatzfrage der Zulässigkeit der Maskenpflicht an Schulen. Es fehle das öffentliche Interesse, die Grundsatzfrage erneut gerichtlich zu beurteilen.

War die Maskenpflicht an Schulen zum Schutz der Kinder vor dem Coronavirus gerechtfertigt?

Die Eltern der 18 Kinder müssen nicht nur die Niederlage vor Gericht hinnehmen, sie müssen auch die Verfahrenskosten tragen. Das spendenfinanzierte Lehrernetzwerk Schweiz wird die 4328 Franken aber bezahlen.

Lehrernetzwerk will Urteil zur Maskenpflicht gegen Corona weiterziehen

Das Urteil kann noch weitergezogen werden, sagt Anwalt Philipp Kruse, der die Klage verfasst hat. Ein Weiterzug sei aus juristischer Sicht nicht aussichtslos. Denn seiner Meinung nach müsse das Gericht auch spätere Studien berücksichtigen, sobald es um die Schadenswirkung der Maskenpflicht gehe.

Das Aargauer Verwaltungsgericht hingegen sah dies anders und berücksichtigte eine eingereichte Studie von Ende Mai 2022 nicht. Es sei nicht gerechtfertigt, die Rechtmässigkeit der Maskenpflicht gegen Corona nach Massgabe des heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu beurteilen.

Corona
Das Lehrernetzwerk gibt sich trotz der Niederlage vor Gericht kämpferisch. - Twitter

Jérôme Schwyzer, Präsident des Lehrernetzwerks, will den Gerichtsbeschluss nicht akzeptieren: «Keine Frage, dass wir das Urteil weiterziehen – wenn nötig bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.» Auf Twitter schreibt das Netzwerk, dass man sich sicher nicht über den Tisch ziehen lasse. «Wir gehen auf Tutti.»

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