Coronavirus: Bezahlt Versicherung die Stornierung der Italien-Reise?
Der Ausbruch des Coronavirus in Italien könnte vielen einen Strich durch die Ferienplanung machen. Doch bezahlt die Versicherung bei einer Stornierung?
Das Wichtigste in Kürze
- Wer eine Reise wegen Angst vor einer Ansteckung storniert, bleibt auf den Kosten sitzen.
- Bei einer Coronavirus-Erkrankung hingegen muss die Versicherung wohl aufkommen.
- Wer aufgrund von Behördenentscheiden annullieren muss, hat gute Chancen auf Kostendeckung.
Die meisten Schweizer, die am Coronavirus erkrankt sind, haben sich in Italien angesteckt. In unserem Nachbarland sind bereits über 2000 Menschen erkrankt, über 50 gestorben.
Wegen der Angst einer Ansteckung dürften derzeit viele Menschen zweifeln, ob sie eine bereits gebuchte Italien-Reise antreten oder nicht lieber stornieren sollen. Doch: Werden die Kosten bei einer Stornierung von der Reiseversicherung übernommen?
Angst allein reicht nicht
Laut Manuel Bader, Rechtsanwalt und Experte für Versicherungsrecht, soll man auf jeden Fall die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (ABV) prüfen, da sich diese je nach Versicherung unterscheiden können.
So seien etwa bei der Allianz Epidemien, Pandemien und deren Folgen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Auch ausdrücklich nicht gedeckt seien Annullierungskosten wegen psychischer Reaktionen. «Angst alleine genügt also nicht für den Versicherungsschutz.»
Annullierung wegen Erkrankung wohl gedeckt
Falls man jedoch selbst erkranke, dies mittels eines Arztzeugnisses dann auch belegen könne und folglich annullieren müsse, könnte die Versicherung wohl für die Kosten aufkommen. «Es lässt sich wohl seitens der Versicherung kaum mit vernünftigem Aufwand nachweisen, ob es das Coronavirus war oder eine einfache Grippe. Vielleicht weiss es der Versicherte auch selber nicht», so Bader.
Deckung teils zeitlich begrenzt
Bei der Reiseversicherung der AXA Intertours gelte eine Epidemie als Elementarereignis. Bei solchen gelte der Versicherungsschutz während maximal 14 Tagen nach dem erstmaligen Auftreten.
«Die Begrenzung auf 14 Tage könnte so verstanden werden, dass der Schutz für Reisen nach China bereits nicht mehr gelten würde. Jedenfalls braucht es eine Bestätigung einer offiziellen Stelle, dass die Reise nicht angetreten werden kann wegen der Epidemie.»
Deckung bei Behördenentscheiden
Bei der Mobiliar sind die Annullationskosten gedeckt bei geplanten Reisen in eine Ortschaft, die von den Behörden unter Quarantäne gestellt wurde oder aufgrund von Ein- und Ausreiseverboten nicht erreichbar ist. Der Versicherungsschutz gelte auch für abgesagte Veranstaltungen und zugehörige Reisen, wie etwa an den Karneval in Venedig.
Derzeit rät das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) wegen dem Coronavirus von Reisen in die chinesische Provinz Hubei ab. Von Italien-Reisen rät das EDA jedoch – zumindest noch nicht – ab. Die italienische Regierung hat jedoch unter anderem die Abriegelung von Ortschaften angeordnet, in denen das Virus ausgebrochen ist.