Coronavirus: Die fünf wichtigsten Antworten zum Covid-Zertifikat
Nach über einem Jahr Coronavirus will der Bundesrat mit dem Covid-Zertifikat das Leben hochfahren. Wo Sie es vorweisen müssen, und wo nicht, lesen Sie hier.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat Alain Berset präsentierte am Mittwoch neue Details zum Covid-Zertifikat.
- Wann wird es eingeführt? Wo ist es nötig? Und wie erhalte ich es überhaupt?
- Nau.ch liefert die wichtigsten Antworten zum Immunitäts- und Testnachweis des Bundes.
Genesene, geimpfte und negativ getestete Personen dürfen dank des Covid-Zertifikats ab Juli auf mehr Freiheiten hoffen. Bundesrat Alain Berset erklärte an der gestrigen Pressekonferenz die wichtigsten Details rund um den Immunitäts- und Testnachweis. Nau.ch fasst zusammen.
1. Wann wird das Covid-Zertifikat eingeführt?
Ab dem 7. Juni sollen erste gegen das Coronavirus geimpfte Personen das Zertifikat erhalten. Offiziell gültig wird es voraussichtlich erst ab dem 1. Juli sein, erklärte Berset am Mittwoch.
In der Zwischenzeit kann es in einigen Bereichen schon zur Anwendung kommen: So können beispielsweise Personen das Zertifikat vorweisen, um an einem Pilotversuch teilzunehmen.
2. Wie erhalte ich das Covid-Zertifikat?
Die Nachweise zum Schutz vor dem Coronavirus werden rollend ausgestellt. Das heisst, dass die Bevölkerung die Zertifikate zwischen Juni und Juli erhalten sollte. Da die Zertifikate millionenfach verteilt werden müssen, kann es zu Verzögerungen kommen. Zu Beginn des Julis könnten auch noch alternative Nachweise gültig sein.
Über welchen Weg das Zertifikat zu Ihnen kommt, ist noch nicht ganz klar. Der Bundesrat dürfte dies in den nächsten Wochen klarstellen. Am 18. Juni wird der Bundesrat nach Konsultation definitiv über den Einsatz des Zertifikats entscheiden.
3. Wo muss ich das Covid-Zertifikat vorweisen – und wo nicht?
Gesundheitsminister Berset präsentierte einen Ampelplan: Im grünen Bereich, darunter fallen «alltägliche Orte» wie der öffentliche Verkehr und Läden, darf das Covid-Zertifikat nicht verlangt werden. Auch an privaten und religiösen Veranstaltungen sowie am Arbeitsplatz ist das Zertifikat ausgeschlossen.
Die nächste Stufe ist der orange Bereich: In Restaurants, Kinos, Fitnesscentern und Events mit unter 300 Teilnehmenden ist der Einsatz nicht zwingend, aber möglich.
Das heisst, die Unternehmerinnen und Unternehmer können selbst entscheiden, ob der Nachweis vorgewiesen werden muss oder nicht. Würden sie sich für einen Einsatz aussprechen, könnte zum Beispiel innerhalb des Lokals die Maskenpflicht wegfallen.
Für internationale Reisen, Grossveranstaltungen oder den Eintritt in Diskotheken ist das Zertifikat nötig. Sie liegen im roten Bereich. Solche Situationen seien «epidemiologisch heikel», sagte der SP-Bundesrat.
4. Wie lange brauche ich das Zertifikat zum Schutz vor dem Coronavirus?
Es ist eine Übergangslösung, mit der der Bundesrat das Leben der Geimpften, Genesenen und Getesteten wieder hochfahren will. Das Covid-Zertifikat wird wohl zwischen sechs bis acht Wochen gültig sein. Danach erreichen wir – sofern alles abläuft wie gewünscht – die Normalisierungsphase.
In dieser will der Bundesrat die Hygienemassnahmen zur Eindämmung des Coronavirus zurückbauen. Und das Zertifikat zum Schutz vor dem Coronavirus wird nicht mehr benötigt – zumindest hierzulande. Für Reisen dürfte es weiterhin zur Anwendung kommen. Zum Beispiel Restaurants können ebenfalls weiterhin darauf bestehen, dass das Zertifikat als Eintrittskarte gilt.
5. Ist die Schweizer Version mit derjenigen der EU kompatibel?
Voraussichtlich. Noch ist keines der beiden Projekte funktionstüchtig. Die EU berät im Verlauf des heutigen Tages über weitere Details zur Ausarbeitung des Zertifikats. Und die Schweiz wartet diese Entscheide ab, um unseren Immunitäts- und Testpass EU-kompatibel umzusetzen.