Coronavirus: Party-Ignorantin muss 1500 Franken Busse bezahlen

Andrea Schweizer
Andrea Schweizer

Grenchen,

In Grenchen SO nahm eine 21-Jährige im Juni trotz positivem Corona-Test an einer Party teil. Nun wird die junge Frau zur Kasse gebeten.

Grenchen Coronavirus
Die Corona-Ignorantin aus Grenchen SO besuchte Ende Juni zwei Partys – unter anderem eine davon im Parktheater. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Juni ging eine Corona-positive Frau in Grenchen SO trotz Infektion feiern.
  • Die 21-Jährige musste sich daraufhin vor Gericht verantworten.
  • Das Urteil des Gerichts: die Frau muss 1500 Franken Busse bezahlen.

Eine 21-jährige Frau wollte sich am 27. Juni trotz Corona-Erkrankung nicht die Feierlaune verderben lassen. Obwohl sie sich in Isolation hätte begeben sollen, besuchte die Frau zwei Partys. Die Folge: 280 Feiernde mussten in Quarantäne. Dies kommt die junge Frau nun teuer zu stehen.

Als der Fehltritt bekannt wurde, reichte der Kanton Strafanzeige ein. Doch die Corona-Ignorantin wehrte sich, leitete über den Anwalt ein Aufsichtsbeschwerdeverfahren gegen das Contact-Tracing-Team ein. Dieses habe sie am Telefon nicht richtig informiert. Die Beschwerde der 21-Jährigen wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen.

Coronavirus bewusst verbreitet?

Nach dem Epidemiegesetz kann bei einer solchen Fahrlässigkeit eine Busse von 5000 Franken verhängt werden. War die Tat vorsätzlich, drohen sogar 10'000 Franken. Nun wurde die 21-Jährige von der Staatsanwaltschaft Solothurn verurteilt, wie der «Blick» berichtet.

Coronavirus
In mehreren Clubs ist es zu Ansteckungen mit dem Coronavirus gekommen. (Symbolbild) - Keystone

Im Vergleich zum Höchststrafmass aus dem Epidemiegesetz kommt die Verurteilte einigermassen glimpflich davon. Sie muss eine Busse in Höhe von 1500 Franken bezahlen und für die Verfahrenskosten von rund 400 Franken aufkommen.

Gemäss der Staatsanwaltschaft habe die 21-Jährige zwar mit einer Contact-Tracing-Person über eine Vorverschiebung der Quarantänefrist gesprochen. Doch sie hätte eine schriftliche Bestätigung dieser Vorverschiebung abwarten und sich bis anhin an die offizielle Verfügung halten sollen. Die Partygängerin habe die Verletzung der Bestimmung in Kauf genommen.

Die junge Frau hält nach wie vor an ihrer Unschuld fest. Sie wird nun entscheiden, ob sie das Urteil anfechten wird, wie die Zeitung weiter schreibt.

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