Coronavirus: So funktioniert der Massentest für Betriebe
Ab Montag dürfen Arbeitnehmer zurück zum Arbeitsplatz, wenn sie regelmässig auf das Coronavirus getestet werden. So funktionieren die gepoolten Tests im Büro.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Homeoffice-Pflicht fällt am Montag.
- Wer zurück ins Büro möchte, muss sich jedoch im Betrieb testen lassen.
- Dabei gibt es einige Punkte zu berücksichtigen.
Seit Monaten sitzt die Schweiz zu Hause: Wer seinen Beruf im Homeoffice ausführt, ist dazu verpflichtet. Doch damit ist am kommenden Montag Schluss: Der Bundesrat hat die Homeoffice-Pflicht aufgehoben – unter der Voraussetzung, dass die Büroarbeitskräfte einmal wöchentlich aufs Coronavirus getestet werden.
Doch das bedeutet nicht, dass jeder Arbeitnehmer wöchentlich ins Testzentrum pilgern muss: Am Arbeitsplatz kommen die bereits aus den Schulen bekannten Massentests zum Einsatz.
Ab in den Pool!
Wer beim Pool-Test an sommerlichen Badespass denkt, liegt leider falsch. Bei einem Pool-Test werden mehrere Proben «gepoolt» also zusammengefasst. So kann beispielsweise eine ganze Abteilung à zehn Personen zusammen getestet werden. Die Sammelproben landen dann bei einem der verschiedenen Testlabore, die hierfür mit den Kantonen zusammenarbeiten.
Ist der Zehn-Personen-Test negativ, ist alles gut. Ist der Test positiv, werden alle zehn Personen einzeln einem PCR-Test unterzogen. Da die meisten Proben trotzdem negativ sind, kann der Aufwand somit deutlich reduziert werden. Von der Testpflicht ausgenommen ist einzig, wer bereits zweimal geimpft ist.
Genügend Tests aufs Coronavirus? Kantone bleiben gelassen
Bereits jetzt kommen diese gepoolten Massentests breit zum Einsatz: Beispielsweise wird die Belegschaft in den Logistikzentren der Post so aufs Coronavirus getestet. Entsprechend gross ist die Nachfrage bereits jetzt, erklärt Jerome Weber, Mediensprecher der Zürcher Gesundheitsdirektion: «Heute Donnerstag haben wir 2120 registrierte Betriebe und Institutionen mit 118'000 registrierten Mitarbeitenden.»
Eine erneute Test-Knappheit, wie sie in der Vergangenheit immer wieder auftrat, wird in Zürich diesmal nicht erwartet: «Die Gesundheitsdirektion hat die Infrastruktur dahingehend entwickelt, dass diese die zu erwartende hohe Nachfrage nach Tests problemlos abwickeln kann.»
Coiffeusen dürfen, Büroarbeitskräfte müssen
Die Betriebe müssen die Tests selber organisieren. Die Kosten für die so durchgeführten Betriebstests übernimmt allerdings der Kanton. Das ist an sich nichts Neues: Unternehmen haben bereits seit Anfang des Jahres die Möglichkeit, sich für Massentests anzumelden.
Bisher geschah dies jedoch auf freiwilliger Basis und meist dort, wo die Arbeitnehmer ohnehin keine Wahl beim Arbeitsplatz hatten. Für Coiffeurgeschäfte, den Detailhandel oder Logistikzentren ändert sich nichts. «Die Gesundheitsdirektion empfiehlt allen Betrieben und Institutionen, ihre Mitarbeitenden regelmässig testen zu lassen», so Weber.
Für Betriebe, in denen das Homeoffice nicht möglich ist, bleiben die Tests weiterhin freiwillig. Das neue Obligatorium gilt nur dort, wo bisher die Homeoffice-Pflicht galt.