Covid-19-Gesetz: Gegner greifen Abstimmung mit Beschwerdeflut an
Nächste Woche stimmt das Schweizer Stimmvolk über das Covid-19-Gesetz ab. In den letzten Wochen gingen etwa 750 Abstimmungsbeschwerden bei Kantonen ein.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 28. November 2021 steht die Abstimmung zum Covid-19-Gesetz an.
- Das Misstrauen der Gegner des Covid-19-Gesetzes ist gross.
- Dies zeigt schon nur die grosse Menge der eingereichten Abstimmungsbeschwerden.
Seit Monaten demonstrieren Gegner der Corona-Massnahmen gegen das Covid-19-Gesetz des Bundes. Am 28. November wird sich bei der Abstimmung zum Gesetz zeigen, ob sie genügend Menschen von einem Nein überzeugen konnten.
Wie gross das Misstrauen teilweise ist, zeigt schon nur die Verbreitung der Geschichte eines möglichen Abstimmungsbetrugs durch einige Gegner. Die Methodik erinnere an Fake-News-Kampagnen aus den USA, erklärt SP-Nationalrat Roger Nordmann in der «NZZ am Sonntag». Man erfinde wirre Vorwürfe, habe keinerlei Beweise dafür und könne sich nach einem verlorenen Abstimmungssonntag damit selber recht geben.
Covid-19-Gesetz: «Da wird für einige eine Welt zusammenbrechen»
Etwas dezenter drückt es Peter Metzinger, FDP-Gemeinderat aus Dietikon ZH und Leiter der Ja-Kampagne, gegenüber der Zeitung aus: Die Hemmschwelle, «mit vollem Ernst irgendeinen Unsinn zu verbreiten», sei mittlerweile auf null gesunken. Er rechne deswegen mit heftigen Reaktionen auf ein allfälliges Ja zum Covid-19-Gesetz.
«In dieses Gesetz wird derart viel hineinprojiziert, dass man von gewaltsamen Aktionen oder Demonstrationen ausgehen muss. Die Abstimmungsgegner haben mehrere Millionen in ihre Kampagne investiert, da wird für einige eine Welt zusammenbrechen», sagt Metzinger.
Gemäss der «NZZ am Sonntag» gehe der Nachrichtendienst derzeit entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag Hinweisen auf eine Beteiligung von gewalttätigen extremistischen Gruppierungen oder Personen in den Reihen der Corona-Skeptiker nach. Die Gegner des Gesetzes und der Massnahmen bezeichnen das Trump-Narrativ aber als «feuchte Träume einiger Politiker, die uns gerne in diese Schublade stecken würden».
Bundesgericht wies bereits beim ersten Referendum alle Beschwerden ab
Auf juristischer Ebene zeigt sich ebenfalls, wie gross das Misstrauen der Gegner in den Bund ist: Laut der «NZZ am Sonntag» gingen in den letzten Wochen etwa 750 Abstimmungsbeschwerden bei den Kantonen ein. Viele davon seien identisch und gingen auf Mustervorlagen zurück.
Die Argumentationen würden sich gleichen, es gehe vor allem um die Formulierung der Abstimmungsfrage. In dieser werde das Covid-Zertifikat nicht erwähnt, das im Zentrum der Kritik stehe. In den Beschwerden werde auch kritisiert, dass in den Abstimmungsunterlagen fälschlicherweise behauptet werde, das Zertifikat erleichtere sämtliche Auslandsreisen.
Auch der ehemalige SVP-Bundesrichter Karl Spühler glaubt, dass das Zertifikat auf dem Abstimmungszettel erwähnt sein müsse. Aus Sicht der Bundeskanzlei müsse sich der Text auf dem Abstimmungszettel aber auf den Titel des Gesetzes beziehen, wo das Zertifikat nicht erwähnt sei. «Das ist eine rein formale Argumentation, die in der Sache nicht stimmt. Und sie entspricht auch nicht der publizierten Praxis des Bundesgerichtes», sagt Spühler.
Gemäss der Sonntagszeitung dürften die Beschwerden vor dem Bundesgericht aber kaum Chancen haben. Schon beim ersten Referendum gegen das Covid-19-Gesetz habe das Bundesgericht alle Beschwerden der Gegner abgewiesen.