Covid-19- und Anti-Terror-Gesetz: Verfassungsfreunde machen mobil
Im Juni stimmt die Schweiz über fünf nationale Vorlagen ab. Zwei davon wurden massgeblich von dem «Verein der Verfassungsfreunde» unterstützt.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz stimmt im Juni über das Covid-19-Gesetz und das Anti-Terror-Gesetz ab.
- Die «Verfassungsfreunde» sprechen sich gegen beide Vorlagen aus.
- Sie brachten das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz aus eigener Kraft an die Urne.
- Das Referendum gegen das Anti-Terror-Gesetz unterstützten sie massgeblich.
Der «Verein der Verfassungsfreunde» startet seine Kampagne gegen das Covid-19- und das Anti-Terror-Gesetz. Er brachte das Referendum gegen das Covid-19-Gesetz im Alleingang zustande und half bei jenem gegen das Anti-Terror-Gesetz massgeblich mit.
Die beiden Vorlagen kommen am 13. Juni zur eidgenössischen Abstimmung. Der Verein brachte das Covid-19-Gesetz mit über 90'000 gültigen Unterschriften an die Urne. Das teilten die Verfassungsfreunde am Donnerstag an einer virtuell übertragenen Medienkonferenz mit.
Verfassungsfreunde gehen gegen Covid-19-Gesetz vor
Das Referendum will verhindern, dass notrechtliche Kompetenzen des Bundesrates während der Pandemie nachträglich legitimiert und bis Ende 2021 verlängert werden. Das dringliche Covid-19-Gesetz ist seit Ende September 2020 in Kraft und läuft Ende 2021 aus.
Das Covid-19-Gesetz sei unnötig, finden die Urheber des Referendums. Der grösste Teil des Gesetzes befasse sich nämlich mit Finanzierungsleistungen. Diese könnte der Bundesrat auch ohne notrechtliche Kompetenzen mit Bundesbeschlüssen regeln.
Weiter kritisieren die Verfassungsfreunde die schneller Zulassung neuer Medikamente. Sie sehen ihr Referendum als Zeichen für eine Impfkampagne unter grössten Vorsichtsmassnahmen.
Referendum gegen Anti-Terror-Gesetz bekommt Aufschwung
Auch das Referendum gegen das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Terrorbekämpfung (PMT, Anti-Terror-Gesetz) unterstützt der Verein. Er verlieh dem Vorhaben mit 57'000 in einem Monat gesammelten Unterschriften Schub.
So vereinigte das Referendum über 142'000 Stimmen auf sich. Das Komitee «Nein zur Präventivstrafe» reichte knapp 88'000 Unterschriften ein. Die Bundeskanzlei erklärte knapp 77'000 für gültig.
Die Gegner des Bundesgesetzes argumentieren, es sei mit Begriffen wie «potenziellen Terroristen» und «terroristischen Aktivitäten» zu vage und willkürlich. Es stelle dadurch die Rechtsstaatlichkeit in Frage und verletze die Menschenrechte. Davon seien alle Menschen im Land betroffen.
Nötig für Referenden sind 50'000 Unterschriften. Die Bundeskanzlei holt gemäss Covid19-Verordnung Stimmrechtsbescheinigung bei den Gemeinden nur ein, soweit es nötig ist. Das erklärt die wenigen beglaubigten Unterschriften. Die Referendums-Komitees können dank der Verordnung Unterschriftenlisten ohne die Bescheinigung einreichen.