Das ist bei einem Wechsel der Krankenkasse zu beachten
Wechsel der Krankenkasse? Hier sind die wichtigsten Schritte und Fristen.
Wer aufgrund der steigenden Prämien seine Krankenkasse wechseln will, muss die bisherige Krankenversicherung bis zum 30. November kündigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt eine schriftliche Kündigung bis zum 15. November in eingeschriebener Form oder per A-Post Plus an die Krankenkasse.
Das BAG hat dazu Musterbriefe bereitgestellt. Es rät zudem, sich gleichzeitig bei einer anderen Krankenkasse anzumelden. Dazu ist es nicht nötig, vor dem Wechsel eine Offerte des neuen Krankenversicherers einzuholen.
Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse endet erst, wenn die neue Krankenkasse der bisherigen mitgeteilt hat, dass die versicherte Person bei ihr ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes versichert ist. Dies muss sie auch der versicherten Person mitteilen.
Der oder die Versicherte kann allerdings die bisherige Krankenkasse trotz fristgerechter Kündigung nicht verlassen, wenn sie oder er Schulden hat, die bis Ende Jahr nicht beglichen sind
Sonderregelungen für Zusatzversicherungen
Wenn die Grundversicherung gekündigt wird, darf die Krankenkasse die versicherte Person nicht dazu zwingen, eine allfällige Zusatzversicherung bei derselben Kasse ebenfalls zu kündigen.
Versicherte dürfen auch von sich aus die Zusatzversicherung kündigen. Für Zusatzversicherungen gelten in der Regel andere Kündigungsfristen als für die Grundversicherung. Diese Fristen sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers festgehalten.
Das BAG bietet einen Prämienrechner an, mit dem sich Versicherte einen Überblick über die verschiedenen Angebote und Prämien verschaffen können. Damit kann auch der Spareffekt berechnet werden, der mit einem Wechsel zu einer günstigeren Kasse verbunden ist.