Der Frauenstreik sei gar kein Streik, sagt der Arbeitgeberverband
Der Arbeitgeberverband unterstützt die Forderungen am Frauenstreik. Allerdings handle es sich rechtlich gesehen nicht um einen echten Streik.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Frauenstreik vom 14. Juni ist rechtlich gesehen kein Streik.
- Darum empfiehlt der Arbeitgeberverband allen Streikenden, mit dem Arbeitgeber zu sprechen.
Wenn am 14. Juni gestreikt wird, stellt sich die Gretchenfrage. Darf man das überhaupt? Nicht ethisch-moralisch, sondern rein juristisch?
«Der Frauenstreik», sagt die Gewerkschaft Unia, «ist völlig legitim». Natürlich dürfen die Frauen weg von ihrer Arbeit, auf die Strasse und einfordern, was ihnen laut Gesetz schon lange zusteht. Natürlich dürfen die solidarischen Männer es ihnen gleichtun.
Frauenstreik laut Gesetz kein Streik
Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, sagt, was im Gesetz steht. Nämlich, dass die rechtliche Definition nicht auf den Frauenstreik passe. «Namentlich weil es nicht sein Zweck ist, einen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen.»
Wer streikt, verletzt seine Arbeitsplicht. Mögliche Folgen: Lohnausfall oder eine ordentliche Kündigung. Es sei denn, gestreikt wird in Absprache mit dem Arbeitgeber. Was also sagt der Arbeitgeberverband zum Streik?
Arbeitgeber unterstützen Forderungen
«Wir unterstützen die Diskussion und gewisse Forderungen, die mit dem Tag einhergehen», sagt Daniella Lützelschwab. Sie ist Mitglied der Geschäftsleitung des Arbeitgeberverbands.
Politisch setze der Arbeitgeberverband sich für externen Kinderbetreuung ein. Ausreichend und bezahlbar soll sie sein. Bei seinen Mitliedern werbe man für flexible Arbeitsmodelle.
«Arbeitgeber müssen Abläufe und Strukturen überdenken. Nur weil man etwas schon lange macht, heisst das nicht, dass es so bleiben muss», sagt Lützelschwab.
«Warum zum Beispiel eine Sitzung um halb sieben morgens oder abends ansetzen? Warum sie nicht so legen, dass Eltern, deren Kinder in der Kita sind, problemlos teilnehmen können?»
Absprechen statt einfach Aufstehen
Lützelschwab spricht vom «Tag», nicht vom «Streik». Denn: «Der Frauenstreik ist nach rechtlicher Definition genau genommen kein Streik. Die Forderungen sind mehrheitlich gesellschaftspolitisch.
Kaum eine davon kann ein Arbeitgeber aus eigener Kraft befriedigen.» Entsprechend bestehe kein Recht auf das Streiken. «Darum ist es wichtig, dass niemand ihren Arbeitsplatz einfach verlässt und streikt. Arbeitnehmer sollen das dringend in Absprache mit dem Arbeitgeber tun.»
Lützelschwab ist überzeugt, dass auch einige Mitglieder des Arbeitgeberverbandes diesen Tag speziell begehen werden. Weil beispielsweise die Forderung nach bezahlbarer Kinderbetreuung allen zu Gute käme.