Der Kanton Jura kündigt Lockerung der Corona-Massnahmen an

Keystone-SDA
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Delémont,

Der Kanton Jura zieht nach und lockert die Corona-Bestimmungen ab dem 10. Dezember. Restaurants und Museen dürfen dann wieder öffnen.

Gastronome jura
Die Gastronomie gehört zu den Branchen, die von der Corona-Krise besonders schwer betroffen sind. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Jura lockert die Corona-Massnahmen.
  • Dies wird jedoch an die Entwicklung der Fallzahlen des Coronavirus geknüpft.

Im Kanton Jura sollen ab dem 10. Dezember Restaurants und Museen und ab dem 17. Dezember weitere Kulturinstitutionen wieder Gäste empfangen können. Gleichzeitig beantragt die Kantonsregierung einen Kredit von 10 Millionen Franken zur Unterstützung von Unternehmen.

Die jurassische Kantonsregierung knüpft diese Lockerungen der Schutzmassnahmen gegen die Covid-19-Pandemie allerdings an die Entwicklung der Corona-Fallzahlen. Zudem werde auch die Situation in den Spitälern berücksichtigt, wie sie am Freitag an einer Medienkonferenz mitteilte.

jura
Jacques Gerber, Gesundheitsminister des Kantons Jura, spricht während einer Medienkonferenz nach einem Besuch im Krankenhaus "Hopital du Jura" zur Situation um die Coronavirus Pandemie, Covid-19, am Montag, 9. November 2020, in Delsberg. - Keystone

Die Zahl der Ansteckungen sei rückläufig, bleibe aber nach wie vor auf einem hohen Niveau, hiess es. Der Kanton zählte am Donnerstag 40 neue positive Fälle und insgesamt 30 Covid-19-Patientinnen und -Patienten im Spital. Davon seien sechs auf der Intensivstation.

Der Zeitplan sieht vor, dass am 10. Dezember Restaurants und Museen ihre Türen wieder öffnen können. Ab dem 17. Dezember sollen auch Theater, Kinos und Konzerthallen wieder ein zahlenmässig eingeschränktes Publikum empfangen können.

Zugleich sollen auch private Zusammenkünfte mit maximal 10 Personen wieder erlaubt sein. Und Sporthallen dürfen für Menschen ab 16 Jahren wieder zugänglich sein.

Unterstützung der Wirtschaft

Die Regierung beantragt weiter dem Parlament einen Kredit von 10 Millionen Franken zur Unterstützung von Unternehmen. Konkret sollen diese Gelder einerseits Unternehmen zugute kommen, die ihre laufenden Ausgaben nicht mehr decken können. Andererseits solche, die Investitionen tätigen müssen, um die Einschränkungen überwinden zu können. Diese Hilfeleistungen kommen zu den Härtefallmassnahmen des Bundes hinzu.

Überdies hat die Regierung ein neues Massnahmenpaket in der Höhe von 1,5 Millionen Franken zur Unterstützung des Kultursektors bewilligt.

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