Diese Änderungen treten ab 1. Februar in der Schweiz in Kraft

Keystone-SDA
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Bern,

Ab 1. Februar treten in der Schweiz neue Regulierungen für Wolfsbestände, Hundewelpen-Importe und Gastgewerbe-Mindestlöhne in Kraft.

Wolf
Von Juni bis August können die Kantone zudem schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv regulieren. (Symbolbild) - keystone

Eine präventive Regulierung des Wolfsbestandes, Regeln für den Import von Hundewelpen und höhere Mindestlöhne im Gastgewerbe. Am 1. Februar treten in der Schweiz Gesetzes- und Verordnungsänderungen sowie weitere Neuerungen in Kraft.

Die definitiven Bestimmungen für die Regulierung der Wölfe treten am 1. Februar in Kraft. Das revidierte Jagdgesetz und die angepasste Jagdverordnung führen die präventive Regulierung des Wolfsbestands ein.

Damit die Kantone von September bis Januar in den Wolfsbestand eingreifen können, bevor Schaden entstanden ist, muss ein Risiko für Nutztiere bestehen und Herdenschutzmassnahmen müssen umgesetzt sein.

Ganze Rudel können nur abgeschossen werden, wenn sie unerwünschtes Verhalten zeigen. Die minimale Anzahl Rudel pro Region darf aber nicht unterschritten werden.

Von Juni bis August regulieren Kantone schadenstiftende Wolf-Rudel

Von Juni bis August können die Kantone zudem schadenstiftende Wolfsrudel reaktiv regulieren, also nachdem Schaden entstanden ist. Die Kantone können neu auch einzelne Wölfe abschiessen, die eine Gefährdung für Menschen darstellen.

Es gelten auch neue Bestimmungen für die Biber. Ab Februar können die Kantone einzelne Biber schiessen, wenn sie erhebliche Schäden anrichten oder Menschen gefährden.

Neue Tierschutzregelungen ab Februar

Auf Anfang Februar ist der gewerbliche Import von Welpen im Alter von unter 15 Wochen verboten. Damit soll der verantwortungslose Hundehandel aus dem Ausland eingedämmt werden. Die neue Regelung soll Online-Spontankäufen, über die solche Geschäfte oft laufen, entgegenwirken.

Änderungen im Gastgewerbe und Flugbetrieb

Ab dem 1. Februar werden die Mindestlöhne im Gastgewerbe um die durchschnittliche Jahresteuerung von 1,1 Prozent erhöht.

Für Saisonverträge treten die Mindestlohnerhöhungen auf Beginn der Sommersaison in Kraft. Mitarbeitende ohne Berufslehre erhalten neu 3706 Franken pro Monat, zuvor waren es 3666 Franken.

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Kommentare

User #3345 (nicht angemeldet)

Wie kann man in der CH leben mit einem lohn von 3.366 chf.? Auch ein Saisonnier braucht eine Wohnung, K.K. etc. Viel zu wenig!

User #4603 (nicht angemeldet)

Das Problem ist dass zu viele Bauern im Bundeshaus sitzen. Und wenn auch Ritter noch gewählt wird, dann Prost Nägeli. Die sollten besser auf ihre Tiere aufpassen und nicht den Wolf bekämpfen.

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