Dieses Abtreibungsrecht haben Frauen in der Schweiz
Vor 20 Jahren führte die Schweiz das Recht auf Abtreibung ein. Im Vergleich zu europäischen Ländern gilt dies allerdings noch heute als eher streng.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz dürfen Frauen bis zur 12. Schwangerschaftswoche abtreiben.
- In anderen europäischen Ländern liegt die Frist meist doppel so hoch.
1973 erhielten die Frauen in den USA das Recht auf Abtreibung. Damit durften sie erstmals überhaupt den Fötus bis zur Lebensfähigkeit abführen. Doch das gehört nun der Geschichte an.
Nach einem halben Jahrhundert hat der Oberste Gerichtshof gestern das nationale Abtreibungsrecht gekippt. Weil jetzt jeder Bundesstaat sein eigenes Gesetz verabschieden darf, werden weitgehende Einschränkungen bis hin zu Verboten von Schwangerschaftsabbrüchen vermutet.
Auch in der Schweiz gilt ein eher strenges Abtreibungsrecht, wie Rechtsprofessorin Andrea Büchler gegenüber «SRF» erklärt. Gemäss der sogenannten nationalen Fristenlösung dürfen hiesige Frauen nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche legal abtreiben. Alles danach muss aus medizinischem oder sozialmedizinischem Grund erfolgen.
Zum Vergleich: «In einigen Ländern ist der straflose Abbruch bis zur Lebensfähigkeit des Fötus möglich.» Das wäre bis etwa zur 24. Schwangerschaftswoche – also das Doppelte an Wochen!
Vor 20 Jahren war Abtreibung strafbar
Vor der Fristenlösung vor 20 Jahren war eine Abtreibung in der Schweiz sogar noch strenger. Seinerzeit durften Frauen von Tag eins der Schwangerschaft nur mit einer grossen gesundheitlichen Gefährdung abtreiben.
«Der Schwangerschaftsabbruch war vor der Einführung der Fristenregelung grundsätzlich strafbar, mit einer Gefängnisstrafe», so Büchler. Unter diesem Blickwinkel sei die Fristenlösung natürlich eine Errungenschaft. Dennoch ist das hiesige Abtreibungsgesetz im europäischen Vergleich eher streng.