Dignitas: Gründer Ludwig A. Minelli vor Bezirksgericht Uster

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Zürich,

Ludwig A. Minelli muss sich vor dem Bezirksgericht Uster ZH verantworten. Der Gründer der Sterbehilfeorganisation Dignitas soll für seine Dienste zu viel Geld kassiert haben.

Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli ist unter anderem vom Vorwurf der Beihilfe zum Selbstmord freigesprochen worden.
Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli ist unter anderem vom Vorwurf der Beihilfe zum Selbstmord freigesprochen worden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ludwig A. Minelli steht heute in Uster vor Gericht.
  • Dem Dignitas-Gründer wird vorgeworfen, in drei Sterbehilfe-Fällen zu viel Geld kassiert zu haben.

Wie viel darf Sterbehilfe kosten? Diese Frage muss heute Freitag das Bezirksgericht Uster beantworten. Angeklagt ist Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli, der laut Staatsanwalt zu viel Geld für seine Dienste kassiert hat. Es ist der erste solche Gerichtsfall in der Schweiz.

Beihilfe zum Suizid ist in der Schweiz grundsätzlich legal. Allerdings nicht, wenn diese Hilfe aus «selbstsüchtigen Beweggründen» gewährt wird, also zu viel Geld dafür kassiert wird. Dann kann die Beihilfe zum Selbstmord gemäss Strafgesetzbuch mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.

Was «selbstsüchtige Beweggründe» sind muss das Bezirksgericht Uster ZH am Fall des 85-jährigen Dignitas-Gründers Minelli entscheiden. Angeklagt ist er wegen drei Fällen aus den Jahren 2003 und 2010, bei denen Frauen aus Deutschland in den Tod begleitet wurden.

Hat Minelli von den drei Frauen zu viel Geld verlangt?
Hat Minelli von den drei Frauen zu viel Geld verlangt? - Keystone

Bedingte Geldstrafe

Im ersten Fall, einer 80-jährigen Frau, nahm Minelli 100'000 Franken als Spende entgegen, obwohl die effektiven Kosten für die Sterbebegleitung nur wenige tausend Franken betragen. Als Gegenleistung musste er einen Arzt auftreiben, der die tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital verschrieb. Die anderen beiden Sterbebegleitungen betrafen eine Mutter und ihre Tochter. Beide haben laut Anklage je rund 10'000 Franken eingezahlt, obwohl die effektiven Kosten für die Sterbehilfe nur die Hälfte betragen

Der Staatsanwalt fordert für Minelli eine bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 180 Franken, also insgesamt knapp 65'000 Franken. Die Probezeit soll zwei Jahre betragen. Dazu soll Minelli eine Busse von 7500 Franken sowie die Verfahrenskosten zahlen.

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