Ehemalige Geschäftsführerin der Fera steht vor Gericht
Die ehemalige Geschäftsführerin der Fera soll Banken um 400 Millionen betrogen haben. Deshalb muss sie sich nun vor Gericht verantworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Mittwoch beginnt der Prozess gegen die frühere Geschäftsführerin der Fera.
- In der Anklageschrift wird ihr Urkundenfälschung in über 100 Fällen vorgeworfen.
- Die Schadenssumme soll mehr als 400 Millionen Franken betragen.
Vor dem Bundesstrafgericht beginnt heute Mittwoch der Prozess gegen die frühere Geschäftsführerin der luzernischen Maschinen-Handelsfirma Fera. Mit Scheingeschäften soll die Angeklagte den Banken Millionen entlockt haben. Die Schadenssumme beträgt mehr als 400 Millionen Franken.
Urkundenfälschung in über 100 Fällen und gewerbsmässiger Betrug lauten die wesentlichen Anklagepunkte gegen die Angeklagte.
Urkundenfälschung und Scheingeschäfte
Als Geschäftsführerin der Fera soll sie unzählige Urkunden gefälscht und damit Scheingeschäfte vorgetäuscht haben. Dies, um von Banken Kredite in Millionenhöhe zu erhalten. So heisst es in der Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA).
Dabei hat sie laut BA ein aufwändiges Lügengebilde aufgebaut, um die Banken von der Echtheit der Geschäfte zu überzeugen. So soll die Angeklagte die einzelnen Geschäfte tatsächlich versichert haben. In Tat und Wahrheit gab es nur wenige, tatsächlich existierende Maschinen und noch weniger abgeschlossene Geschäfte.
Hauptgeschädigte unter den Banken ist die damalige Skandifinanz Bank (heute Skandifinanz). Sie fordert von der Angeklagten 134 Millionen Euro zurück. Abzüglich rund 10 Millionen Franken, die vor dem Bezirksgericht Zürich eingeklagt wurden.
Weitere Banken fordern Geld zurück
Drei weitere Banken fordern Beträge von über 22 Millionen Franken. Auch die Konkursmassen der Fera und deren Muttergesellschaft Blue Steel Holding (BSH) haben Zivilforderungen gestellt. Die BSH wurde vom Ehemann der Angeklagten beherrscht.
Neben der Hauptangeklagten ist ein früherer Vizedirektor der Skandifinanz Bank wegen Gehilfenschaft in lediglich einem Geschäft im Jahr 2009 angeklagt.
Ein Teil der Urkundenfälschungen kann aufgrund der Verjährungsfrist von 15 Jahren strafrechtlich nicht mehr verfolgt werden. Die BA hat deshalb nicht alle zur Anklage gebracht. Weitere werden bis zum erstinstanzlichen Urteil verjähren.