Ehemaliger Lehrer in Genf wegen Pornografie verurteilt

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Genève,

Vom Vorwurf der Nötigung wurde ein 44-jähriger ehemaliger Lehrer vom Gericht zwar freigesprochen. In einem anderen Anklagepunkte wurde er jedoch verurteilt.

Justitia
Schriftzug Justitia - AFP/Archiv

Ein Genfer Ex-Lehrer ist nach sexuellen Handlungen mit zwei früheren Schülern am Freitag vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen worden. Ein Gericht befand den 44-Jährigen jedoch der Pornografie und des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig.

Er wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten Haft mit einer Bewährungsfrist von drei Jahren verurteilt.

Ex-Lehrer aus Genf: Lebenslanges Verbot für Tätigkeiten mit Minderjährigen

Der ehemalige Lehrer wurde ausserdem mit einem lebenslangen Verbot belegt, eine Tätigkeit auszuüben, bei der er mit Minderjährigen in Kontakt kommt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert.

Das Genfer Strafgericht hielt in der Urteilsverkündung fest, dass die sexuelle Mündigkeit in der Schweiz bei 16 Jahren liege. Die beiden Jugendlichen waren zum Zeitpunkt der Taten, die sich zwischen 2017 und 2020 ereigneten, über 16 Jahre alt.

Der Mann unterrichtete an einer Orientierungsschule, die die beiden Jugendlichen besucht hatten. Einer der beiden war sein Schüler gewesen.

Ex-Lehrer aus Genf angeklagt: Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz

Die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass das Verhalten des Angeklagten unter den Tatbestand der sexuellen Nötigung falle. Sie hatte ihm auch sexuelle Handlungen mit einer urteilsunfähigen oder widerstandsunfähigen Person, sexuelle Handlungen mit abhängigen Personen und das Ausnutzen einer Notlage zur Last gelegt. Der 44-Jährige wurde von all diesen Anklagepunkten freigesprochen.

Die beiden Jugendlichen hätten die angebotenen Drogen freiwillig konsumiert, stellt das Gericht fest. Der Mann sei freundlich gewesen und habe nie Gewalt angewendet oder Drohungen ausgesprochen. Weil der Angeklagte den Jugendlichen die Drogen besorgt hatte, befand ihn das Gericht des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig.

Das Gericht verurteilte den Mann ach wegen Pornografie. Er besass über 800 Dateien, die unter anderem Kinderpornografie und Zoophilie enthielten. Die Parteien haben zehn Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen.

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